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ZDF-Moderatorin Dunja Hayali (links) diskutierte in ihrem Talkmagazin mit Gästen.
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: AfD nutzt Material von ARD und ZDF

ARD und ZDF prüfen, ob die AfD Mitschnitte in unzulässiger Weise für eigene Zwecke verwendet hat. Genutzt wurden etwa Teile aus Dunja Hayalis Talkshow.

Die AfD möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der derzeitigen Form bekanntermaßen am liebsten abschaffen. Das hindert die Partei aber offenbar nicht daran, Material von ARD und ZDF für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien zu verwenden und damit Millionen Nutzer zu erreichen. Weil die urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Genehmigung der Sender und möglicherweise jenseits des Zitatrechts verwendet wurden, prüfen ARD und ZDF nun rechtliche Schritte gegen die Rechtsaußenpartei, meldete das Newsportal T-Online.de am Wochenende.

Innerhalb der ARD-Familie soll die ungenehmigte Nutzung von Sendungsinhalten MDR, NDR, RBB, SWR und WDR betreffen. Demnach handelte es sich um Ausschnitte unter anderem aus der „Tagesschau“, dem „Morgenmagazin“ und von „hart aber fair“. Insgesamt legte T-Online der ARD eine Liste mit 29 Internet-Links vor, wie dem Tagesspiegel bestätigt wurde. Beim ZDF sollen es 19 Mitschnitte sein, die von der AfD verwendet wurden, darunter aus der Talkshow „Dunja Hayali“. Aber auch Clips von Privatsendern wie Sat 1, n-tv und ServusTV sollen weiterverwendet worden seien, mitunter um das eigene Parteilogo ergänzt.

Prüfung "ohne Drama"

In abgestimmten Statements erklärten NDR, SWR und WDR, dass „grundsätzlich kein Material an Interessensgruppen, Verbände und Parteien abgegeben wird, sofern damit ein Veröffentlichungsinteresse verbunden ist“. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg prüft derzeit ebenfalls, ob ein Clip in unzulässiger Weise verwendet wurde oder nicht, allerdings „ohne Drama und im üblichen Rahmen“, wie ein Sprecher dem Tagesspiegel sagte. In der Vergangenheit war der RBB bereits gegen die AfD vorgegangen, weil ein Video umgeschnitten und um das AfD-Logo ergänzt wurde. Das ZDF betonte, dass der Sender der Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet sei.

Die AfD hat ihrerseits klare Vorstellung davon, wie sie sich einen reformierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorstellt: ARD und ZDF sollten erheblich abgespeckt werden und sich nur noch auf Information, Bildung und Kultur beschränken. So sieht es ein Konzept der AfD vom Frühjahr 2017 vor. Darin wird auch gefordert, dass für die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender nur dann gezahlt werden müsse, wenn diese auch tatsächlich genutzt würden. Im Ergebnis kommt dies einer Abschaffung der Sender in der bisherigen Form gleich.

Zu den Vorwürfen über die unzulässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte teilte die AfD mit, dass dies – wie in einem speziellen Leitfaden ausgeführt – in allen offiziellen Kanälen untersagt sei. Der Partei seien überdies keine juristischen Auseinandersetzungen mit Sendern bekannt. Kurt Sagatz

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