Hetze im Internet: 34-jähriger Berliner zu 4800 Euro Strafe verurteilt
Wer im Internet hetzt oder rassistische oder beleidigende Äußerungen verbreitet, muss mit Strafe rechnen. Das zeigt nun auch die Verurteilung eines 34-jährigen Berliners. 4800 Euro muss er zahlen. Ansonsten drohen 120 Tage Haft.
Ein 34-jähriger Berliner ist wegen fremdenfeindlicher Hetze auf Facebook zu einer Strafe von 4800 Euro verurteilt worden. Zwischen dem 8. Dezember und dem 15. Dezember 2014 hatte der Mann in dem sozialen Netzwerk in mehreren Einträgen zu Hass und zur Gewalt gegen ethnische Minderheiten aufgerufen.
"Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken", schrieb er nach Angaben der Berliner Polizei unter anderem. In einem ähnlichen Ton seien auch die anderen Beiträge verfasst worden.
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 34-jährigen nun zu einer Strafe von 4800 Euro. Sollte er diese Geldstrafe nicht bezahlen, drohen ihm 120 Tage Haft.
"Dieser Fall zeigt, dass trotz des vermeintlich anonymen Postens Straftäter von der Polizei ermittelt werden", sagte Polizeisprecher Jens Berger. Angesichts der Flüchtlingsdebatte wolle die Polizei mit diesem Urteil auch darauf hinweisen, dass Hetze im Netz "ganz klar kein Kavaliersdelikt" sei, sondern sogar eine Haftstrafe nach sich ziehe könne.
Pseudonyme bieten keinen Schutz vor Strafverfolgung
Darauf weist auch Medienanwalt Johannes von Rüden hin: „Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch können sich Facebook-Nutzer nicht hinter anonymen Pseudonymen verstecken." Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, sie finde jedoch ihre Grenzen, wenn allgemeine Gesetze berührt werden. Rüden betont: "Für fremdenfeindliche Hetze bietet die Meinungsfreiheit keinen Schutz."