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Die Astronautin Anne McClain wird des Identitätsdiebstahls bezichtigt.
© imago, Itar-Tass

Erste Straftat im All?: Gegen die US-Astronautin Anne McClain wird ermittelt

Es ist ein schmerzhafter Scheidungskrieg: McClain soll die Kontodaten ihrer Ex-Partnerin von der Internationalen Raumstation ISS aus abgerufen haben.

So sehr Astronauten während ihrer Weltraumflüge im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen, so wenig ist über ihr Privatleben auf der Erde bekannt. Im Falle von Anne McClain, die im Ende Juni von ihrer Mission auf der Internationalen Raumstation ISS zurückkehrte, ist das gerade anders. Es geht um einen Rosenkrieg und eine mutmaßliche Straftat, über die die „New York Times“ Ende letzter Woche berichtete. Es wäre die erste, die je im Weltraum begangen wurde.

Mehr als 200 Tage hat die 40-jährige Militärpilotin McClain auf der Umlaufbahn verbracht, während unten auf der Erde ihr Scheidungskrieg weiterlief. Die Noch-Ehefrau der Astronautin, Summer Worden, bemerkte irgendwann: auf ihr Bankkonto war zugegriffen worden. Geld fehlte nicht, aber jemand hatte Einblick in den Kontostand und weitere Daten genommen. Worden ließ nachforschen. Dabei stellte sich heraus, dass die Kontoabfrage von einem Nasa-Computer aus vorgenommen wurde. Worden erstattete Anzeige gegen ihre ehemalige Partnerin, denn niemand anders konnte sich eingeloggt haben: die verwendeten Passwörter waren richtig. Der Tatbestand heißt Identitätsdiebstahl. Die zuständige Finanzbehörde und die Weltraumagentur untersuchen den Vorfall.

McClain bestreitet gar nicht, dass sie von Bord der ISS die Kontodaten abgerufen hat. Vehement aber weist sie zurück, dass sie dabei Unrecht beging. Sie habe sich lediglich vergewissern wollen, dass mit den noch immer verwobenen Finanzen des Ex-Paares alles in Ordnung ist. Ein Gericht muss das wohl klären.

Obwohl es einen Fall von mutmaßlicher Kriminalität im All zum ersten Mal gibt, ist die rechtliche Zuständigkeit klar. Sie unterscheidet sich von dem in Flugzeugen oder auf Schiffen, wo das Recht der Staaten gilt, unter deren Flagge sie registriert sind. Auf der ISS arbeiten fünf nationale und internationale Raumfahrtagenturen zusammen. Für die Raumfahrer gilt das Recht der Länder, deren Staatsbürger sie sind.

Welche Folgen der Vorfall für McClain hat, ist völlig offen. Ende vergangener Woche noch schrieb „Stars and Stripes“, das Magazin für die US-Streitkräfte, McClain könnte die erste Frau werden, die den Mond betritt. Die Nasa plant die Mission, die den Namen der Mondgöttin Artemis trägt, für 2024. Zwölf Kandidatinnen stehen noch auf der Liste. Unter ihnen sei McClain Favoritin, weil sie auf ihre Erfahrungen an Bord der ISS verweisen könne. Kurz darauf veröffentlichte die New York Times die Anschuldigungen.

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