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Ein Schwan auf einem Teich.
© dpa/ Sven Hoppe
Update

Vogelgrippe in Berlin: Zweiter toter Schwan auf Landwehrkanal gefunden

Nachdem am Freitag ein Schwan mit dem Vogelgrippe-Virus in Kreuzberg geborgen wurde, gibt es nun einen zweiten Verdachtsfall. Ob dieses Tier an der Geflügelpest verendet ist, wird erst am Montag untersucht.

Auf dem Landwehrkanal ist erneut ein toter Schwan gefunden worden. Wie die Polizei bestätigte, entdeckte eine Streife der Wasserschutzpolizei den Vogel in Nähe der Mehringbrücke. Der Schwan wurde ins Landeslabor gebracht, nach Angaben der Verbraucherschutzverwaltung aber nicht sofort untersucht. "Es gibt keine akute Seuchenlage", sagte ein Sprecher der Verwaltung. Der Schwan werde erst am Montag auf den Vogelgrippe-Virus getestet.

Am Freitag war ein toter Schwan gefunden worden, der sich mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert hatte. Die Wasserschutzpolizei hatte das Tier aus dem Landwehrkanal geborgen, wo es tot auf Höhe der Baerwaldbrücke nahe dem U-Bahnhof Prinzenstraße trieb.

Die Veterinärämter der Bezirke habe eine Stallpflicht oder die Haltung unter einer Schutzvorrichtung für sämtliches in Berlin gehaltenes Geflügel verfügt. Entsprechende Ausstellungen und Märkte seien untersagt. Bisher galten die Beschränkungen nur für einzelne Bezirke, so in Mitte und Lichtenberg, den Standorten von Zoo und Tierpark. Gewerblich gehaltenes Geflügel soll „regelmäßig klinisch und falls notwendig auch virologisch untersucht“ werden, heißt es nun.

Hunde und Katzen im 3-Kilometer-Radius dürfen nicht frei herumlaufen

Weitaus mehr Menschen dürfte eine andere Vorschrift betreffen, die in einem Radius von drei Kilometern um den Fundort des infizierten Schwans gilt: Hunde und Katzen dürfen dort nicht mehr frei herumlaufen. Der Sperrbezirk reicht etwa von der Oberbaumbrücke im Osten über den Alex im Norden, den Nollendorfplatz im Westen und das Tempelhofer Feld im Süden.

Rund um die Fundstelle des toten Schwans wurde ein Sperrbezirk eingerichtet.
Rund um die Fundstelle des toten Schwans wurde ein Sperrbezirk eingerichtet.
© Felix Hackenbruch

Die Bedingungen des Sperrbezirks gelten zunächst für 21 Tage. Zusätzlich wurde für 15 Tage ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das einen Radius von zehn Kilometern um den Fundort umfasst – also praktisch die gesamte Innenstadt einschließlich Zoo und Tierpark. In diesem Gebiet gehaltene Vögel dürfen nicht herausgebracht werden. Die genauen Grenzen des Areals sollen von den Bezirksämtern festgelegt werden. Die Zooverwaltung hatte schon zuvor mitgeteilt, dass die beiden Freiflughallen im Zoo und die Tropenhalle im Alfred-Brehm-Haus des Tierparks fürs Publikum geschlossen seien.

Eine Übertragung des Erregers auf Menschen ist bislang nicht bekannt, allerdings sind die Schäden durch die unter Vögeln hoch ansteckende Krankheit schon jetzt massiv. Der Erreger wurde mittlerweile in den meisten Bundesländern nachgewiesen und breitet sich schneller aus als bei früheren Epidemien. Das Bundeslandwirtschaftsministerium erließ am Freitag eine Eilverordnung. In Berlin bittet die Senatsverwaltung, Funde toter Vögel dem Bezirksamt zu melden, sofern es sich nicht nur um ein einzelnes Tier handelt.

Geflügelpest in Berlin: Verhaltensinformationen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie hier.

Stefan Jacobs, Thomas Loy

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