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Andreas Behm
© Imago

Ärger um Bushido-Song: Zweifel an Erklärung der Staatsanwaltschaft

Chefankläger Andreas Behm hatte Kontakte zu Wowereit vor dessen Strafanzeige abgestritten. Ein Irrtum, sagte Behm später. Doch in Justizkreisen glaubt man nicht daran.

In der Affäre um die gescheiterte Anklage wegen des Bushido-Songs „Stress ohne Grund“ gibt es Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Behördenleiter Andreas Behm hatte am Dienstag erklärt, sein Gespräch mit dem Anwalt von Klaus Wowereit sei in dem Verfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung „irrtümlich“ gegenüber dem Gericht verschwiegen worden.

Tatsächlich hatten sich sowohl Bushidos Anwalt wie das Gericht selbst mehrfach um Klärung bemüht. Behm reagierte jedoch wochenlang nicht, zum Ärger der anderen Beteiligten. Schließlich teilte die Behörde erst in einem Vermerk Mitte Februar mit, es habe „im Vorfeld des Verfahrens oder außerhalb des Inhalts der Akten“ in keiner Form Kontakt zu Wowereit oder seinem Vertreter, Rechtsanwalt Christian Schertz, gegeben. In dem Vermerk, der dem Tagesspiegel vorliegt, hatte Behm handschriftlich angefügt: „Dasselbe gilt für mich.“ In Justizkreisen gilt daher als unwahrscheinlich, dass der Behördenchef seinen Kontakt zu Schertz angesichts der Bedeutung des Verfahrens einfach nur vergessen haben könnte. „Eine irrtümliche Erklärung des Leitenden Oberstaatsanwalts ist nicht plausibel“, sagt auch Bushidos Verteidiger Stefan Conen.

Eine Einflussnahme streiten sowohl Behm wie Wowereit ab. Wie ein beauftragter Anwalt agiere, sei „dessen Sache und nicht abzustimmen“, heißt es aus der Senatskanzlei. Seine Strafanzeige adressierte Wowereit direkt an den Behördenleiter, der sich nach Tagesspiegel-Informationen im Fortgang des Verfahrens für eine Strafbarkeit Bushidos starkgemacht haben soll. Widerstände von seinen Fachleuten soll er dabei überwunden haben. Offiziell heißt es dazu nur, es habe eine „dienstinterne Abstimmung“ gegeben, wie sie gerade bei rechtlich oder tatsächlich schwierigen Sachverhalten üblich und geboten sei. Jost Müller-Neuhof

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