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Die Einführung der E-Akte war für Januar 2023 vorgesehen. Die Digitalisierung könnte sich nun verzögern.
© picture alliance/dpa7Stephanie Pilick

Verzögerung bei der E-Akte befürchtet: Zweifel am Zeitplan selbst im Pilotbezirk

Die E-Akte sollte bis Januar 2023 eingeführt werden. Die Digitalisierung zum geplanten Zeitpunkt ist aber noch von der Prüfung der Vergabekammer abhängig.

Kippt die Vergabekammer die Ausschreibung für die elektronische Akte (e-Akte) in der Berliner Verwaltung und damit einen wesentlichen Meilenstein des E-Government-Gesetzes? Einen Monat nach Bekanntwerden eines Prüfverfahrens ist diese Frage weiter unklar. Laut Sabine Smentek (SPD), Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik, dauert die Prüfung der Vergabekammer noch an.

Als neuen Termin für die Bekanntgabe des Ergebnisses nannte sie am Montag im Abgeordnetenhaus den 11. März. Erst dann sei klar, ob der im E-Government-Gesetz festgelegte Zeitplan für die Einführung der e-Akte zum 1. Januar 2023 zu halten sei, erklärte Smentek.

Der aktuelle Zeitplan sei kritisch zu hinterfragen

Im schlimmsten Fall drohe eine Wiederholung der Ausschreibung. Spätestens dann wäre der mit Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2016 festgesetzte Zeitplan unmöglich zu halten. Schon jetzt haben immer mehr Abgeordnete und Beobachter Zweifel daran, dass Berliner Behörden die Daten der Bürger in weniger als drei Jahren ausschließlich elektronisch verwalten.

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Stefan Ziller, Digitalpolitiker der Grünen-Fraktion, sprach am Montag bereits von einem „Fenster zwischen 2023 und 2026“. Reinhard Naumann (SPD), Bürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, nannte den Stichtag 1. Januar 2023 zuletzt einen „Zeitplan, der sehr kritisch zu hinterfragen ist“. Naumann verwaltet den offiziellen Pilotbezirk in Sachen Digitalisierung der Verwaltung. Seine Skepsis dürfte Gehör finden.

Hinweis auf mögliche Probleme der Vergabekammer blieb aus

Nahrung bekommen diese Zweifel durch einen Hinweis auf mögliche Probleme der Vergabekammer von Anfang Januar. Dieser sei von den Verfahrensbeteiligten mit Stellungnahmen beantwortet worden, erklärte Smentek am Montag. Am 13. Januar wiederum, der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz, hatte sie den Hinweis mit keinem Wort erwähnt, obwohl er Tagesspiegel-Informationen zufolge bereits zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben soll.

Auch die Einleitung des Prüfverfahrens war erst auf Nachfrage des FDP-Digitalpolitikers Bernd Schlömer bekannt geworden. Svenja Fritz, Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, machte zum Stand der Prüfung keine Angaben. Sie sprach von einem „gerichtsähnlichen Verfahren“ und verwies auf die Behörde Smenteks.

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