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Mehr als zehn Jahre nach dem Mord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü sind zwei ihrer Brüder wegen Mordes in der Türkei angeklagt worden.
© Lukas Schulze/dpa

Prozessbeginn zehn Jahre nach "Ehrenmord": Zwei Brüder von Hatun Sürücü stehen in der Türkei vor Gericht

Mehr als zehn Jahre nach dem Mord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat in der Türkei der Prozess gegen zwei ihrer Brüder begonnen.

Viele Menschen waren erschüttert, als die junge Berlinerin Hatun Sürücü im Februar 2005 erschossen wurde - von ihrem jüngsten Bruder. Sie wollte sich nicht den Traditionen ihrer Familie beugen. Zwei ihrer Brüder müssen sich in der Türkei nun vor Gericht verantworten.

Ein entsprechender Termin sei bereits am 6. Oktober gewesen, wie die Sprecherin von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) auf dpa-Anfrage unter Berufung auf Botschaftsangaben sagte. Sie bestätigte damit Informationen der „Bild am Sonntag“, nach denen das 10. Schwurgericht in Istanbul die Gerichtsverhandlung eröffnet hatte. Wie der Termin ausgegangen ist, konnte die Sprecherin allerdings nicht sagen.

Westlicher Lebenstil wurde nicht akzeptiert

Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in Berlin von ihrem jüngsten Bruder erschossen worden, weil die Familie den westlichen Lebensstil der jungen Frau nicht akzeptierte. Im Juli waren zwei ihrer Brüder in der Türkei wegen Mordes angeklagt worden. Der sogenannte Ehrenmord hatte Deutschland erschüttert und eine Debatte über Integration und Parallelgesellschaften ausgelöst. Der Todesschütze wurde im Sommer 2014 nach verbüßter Haft nach Istanbul abgeschoben. Die Brüder, die sich nun vor Gericht verantworten müssen, waren jahrelang international zur Fahndung ausgeschrieben, nachdem sie sich in die Türkei abgesetzt hatten.

2007 Freisprüche aufgehoben

Beide waren 2006 in einem ersten Prozess in Berlin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche 2007 aufgehoben. Zu einem neuen Verfahren kam es aber wegen ihrer Flucht nicht mehr. Die türkische Seite hatte 2013 ein eigenes Strafverfahren gegen die beiden Männer eingeleitet. Die Türkei liefert ihre Staatsbürger nicht aus.

„Unser kontinuierliches Erinnern hat sich gelohnt“, sagte Justizsenator Heilmann der Zeitung. „Einer Strafe für Mord darf man sich nicht durch Flucht entziehen können.“ Hatun Sürücü hatte sich nach einer Zwangsehe von ihrem ersten Mann getrennt, das Kopftuch abgelegt und ihren Sohn in Berlin allein aufgezogen. Sie feierte Partys und machte eine Ausbildung zur Elektroinstallateurin. dpa

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