Einkommensschwache Haushalte: Zuschüsse für Hartz-IV-Mieter steigen um bis zu sieben Prozent
In Berlin erhalten 325.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für Unterkunft und Heizung. Künftig gibt es einen Klimabonus bei Neuanmietungen.
Angesichts der steigenden Preise auf dem Mietenmarkt werden in Berlin ab dem 1. Oktober die Zuschüsse zu den Mietkosten für einkommensschwache Haushalte erhöht. Die zwölf Berliner Jobcenter zahlen mehr als 325.000 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach Hartz IV beziehen, die Mietkosten.
Mehrfach hat der Senat schon die Richtwerte für die Kostenübernahme in der Ausführungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) erhöht, damit Empfänger von Sozialleistungen nicht gezwungen sind, ihre Wohnungen aufzugeben und umzuziehen. Das betrifft je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft aktuell Mieterhöhungen zwischen drei und sieben Prozent. "Diese Mietübernahme ist existenziell. Schon mit der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen AV-Wohnen ist es gelungen, dass gut zwei Drittel der Mieten von denjenigen, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, nunmehr innerhalb der Richtwerte liegen", sagte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Freitag.
Auch für Paare gibt es Verbesserungen
Ein Beispiel: Der bisherige Richtwert bruttokalt beträgt für eine Person bisher 404 Euro monatlich. Dieser Richtwert wird auf 421,50 Euro erhöht. Für zwei Personen wird der Richtwert von 472,20 auf 495 Euro erhöht, für Alleinerziehende mit Kind von 491,40 Euro auf 509,60 Euro. Drei Personen erhalten künftig statt 604,80 Euro Zuschüsse in Höhe von 627,20 Euro, vier Personen 705,60 Euro statt 680,40 Euro.
Neu ist die Einführung eines Klimabonus. Damit Menschen energetisch sanierten Wohnraum anmieten können, steigt der Richtwert für die Bruttokaltmiete nochmal pro Person um 31 Euro. Das muss aber nachgewiesen werden.
Verbesserungen gibt es auch für Paarhaushalte. Die Wohnflächengrenze beträgt fortan 65 Quadratmeter, sie lag vorher bei 60 Quadratmetern.
Weniger Umzüge durch Zuschüsse
Und es wird auch bei wohnungslosen Familien ab fünf Personen möglich sein, dass die Miet-Richtwerte um mehr als 20 Prozent überschritten werden dürfen. Der beträgt bisher 795,60 Euro bruttokalt im Monat, ab dem 1. Oktober gilt die Grenze von 848,64 Euro. "Über 36.000 Menschen sind in kostenintensiven Wohnungslosenunterkünften untergebracht, darunter auch Familien mit Kindern. Oft wohnen sie länger als ein Jahr dort, weil bezahlbarer Wohnraum schwer zu finden ist", sagte Breitenbach. "Wir wollen es ihnen erleichtern, eine Wohnung anmieten zu können."
Neu ist, dass auch pflegende Angehörige, die Hartz IV beziehen, als Härtefälle aufgenommen werden. So sollen Umzüge vermieden werden, indem weiterhin die Miete übernommen wird. Die Zahl der Umzüge von Hartz-IV-Empfängern ist in Berlin durch die Zuschüsse von 481 im Jahr 2017 auf 303 im Vorjahr gesunken. Bis Mai/Juni gab es in diesem Jahr bisher 128 Umzüge. Etwa 90.000 der 325.000 Bedarfsgemeinschaften haben Wohnungen, deren Mietkosten über den Richtwerten liegen.