Pyrotechnik-Fund nahe Frankfurt (Oder): Zoll stellt erneut verbotene Feuerwerkskörper sicher
Nahe der polnischen Grenze haben Zöllner in einem Kleintransporter 384 Kilogramm Feuerwerkskörper gefunden. Der Fahrer war auf dem Weg nach Berlin.
Jahresende bedeutet Hochsaison für Pyrotechnik. Doch nicht alle Feuerwerkskörper sind erlaubt. Die Einfuhr nach Deutschland wird durch das Sprengstoffgesetz geregelt. Der Fahrer eines Kleintransporters auf dem Weg nach Berlin hat sich daran nicht gehalten. In dem Wagen fanden Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) 175 Feuerwerksbatterien. Das sind insgesamt 384 Kilogramm Feuerwerkskörper mit denen der Transporter auf der BAB 12 in Richtung Berlin unterwegs war. Das meldete besagtes Hauptzollamt am Donnerstag.
Demnach wurden die Feuerwerksbatterien verpackt unter anderer Ware transportiert. Der Fahrer des Kleintransporters konnte die notwendigen Erlaubnisse für den Transport der Pyrotechnik nicht nachweisen. Auch die verpflichtende Gefahrengutkennzeichnung für den Transport befand sich nicht am Fahrzeug.
Über 1,4 Tonnen Pyrotechnik wurden bereits im Oktober bei einer Kontrolle eines Kleintransporters im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) festgestellt. Auch hier lag für den Transport keine Erlaubnis vor. Unter den Feuerwerkskörpern fanden sich mutmaßlich auch nicht zugelassene.
In beiden Fällen wurde die Pyrotechnik sichergestellt. Gegen die Fahrer der Kleintransporter wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. (Tsp/lro)
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