Bundesgerichtshof über Politiker-Fotos: Wowereits letzte Presseschlacht - gegen "Bild"
Wie privat sind Bilder von Politikern an öffentlichen Orten? Fotos von Ex-Bürgermeister Klaus Wowereit aus der Berliner "Paris Bar" beschäftigen an diesem Dienstag den Bundesgerichtshof.
Ihr Ruf als Prominententreff ist legendär, an diesem Dienstag um 10 Uhr kommt die "Paris Bar" in der Kantstraße auch noch vor den Bundesgerichtshof (BGH): Um Fotos, die von ihm dort entstanden sind, führt Berlins Ex-Bürgermeister Klaus Wowereit seine wohl letzte Schlacht gegen die Presse. Am Nachmittag wird voraussichtlich auch ein Urteil darüber fallen, welches Privatleben Politikern zusteht – und welche öffentlichen Orte ihnen dies noch garantieren können.
Denn tatsächlich war es ein privater Anlass, der Wowereit im Januar 2013 in die Paris Bar führte. Er traf sich mit einem Freund, dem damaligen Chef der Modemesse Bread and Butter, Karl-Heinz Müller, sowie dessen Ehefrau. Ein unbekannter Promi-Jäger hatte die Szene von außen durch die Scheiben fotografiert. Wowereit wirkt lässig auf den Bildern, der Kragen offen, die Hand am Glas. Die „Bild“-Zeitung, in der die Fotos erschienen, stellt das Treffen in einen größeren Kontext. Es geht um die folgende Vertrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus wegen der BER-Krise, die Wowereit später überstand.
Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das Blatt schrieb: „Vom Party-Bürgermeister zum Bruchpiloten“. In den Bildunterschriften zum Kneipenbesuch hieß es in der „Bild“ unter anderem, „der Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im Parlament entspannt und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar“. Der Gast reagierte empört, weil es sich um ein „privates Abendessen“ gehandelt habe, und klagte wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
Das ist Boulevard, wie man ihn kennt – aber ist es auch Politik? Ja, meinte die „Bild“, die auf die „prekären politischen Kontakte“ von Müller und Wowereit wegen der Vermietung von Tempelhofer Flughafengebäuden an die Modemesse verwies. Zudem würde im Hauptartikel der Umgang des Bürgermeisters mit politischen Ereignissen thematisiert. Nein, sagte dagegen die Berliner Justiz.
Befriedigung von Neugier
Noch im August 2013 gab das Landgericht Wowereits Klage statt (Az. 27 O 180/13). Es gehe der Zeitung nur um Befriedigung von Neugier. Die bevorstehende Misstrauensabstimmung ändere daran nichts. „Ob siegesgewiss, aufgeregt, entspannt, bangend – nichts dergleichen lässt sich den Schnappschüssen entnehmen.“ Wowereit habe ein berechtigtes Interesse daran, im Privaten nicht von Fotoreportern behelligt und ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu werden. Das Kammergericht bestätigte das Urteil ein Jahr später (Az.: 10 U 143/13).
Der Springer-Verlag, zu dem die „Bild“ gehört, ließ das nicht auf sich sitzen. „Die Berichterstattung ist eng verknüpft mit der Vertrauensabstimmung und der politischen Situation angesichts des BER-Desasters“, sagt Springer-Anwalt Jan Hegemann. Sie zeige den Unernst, mit dem Wowereit sein politisches Geschäft betrieben habe. „Dass der BGH den Fall überhaupt verhandeln und entscheiden will, ist ein Indiz dafür, dass es an dem von den Berliner Richtern umfassend gewährten Schutz möglicherweise etwas zu korrigieren gibt.“ In welche Richtung, ist offen.