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Er schaltet um auf Attacke: Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei).
© dapd

BSR-Affäre: Wolf attackiert Staatsanwalt

Der Senator bezieht Stellung für den angeklagten BSR-Finanzvorstand Lothar Kramm - und kritisiert stattdessen Korruptionsbekämpfer Hans Jürgen Fätkinhäuer.

Der Spitzenkandidat der Linken, Harald Wolf, hat im Abgeordnetenhaus den Leiter der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung, Hans Jürgen Fätkinhäuer, wegen dessen Aussagen zur BSR-Affäre attackiert. Fätkinhäuer hatte am Donnerstag im Tagesspiegel dem Vorstand des landeseigenen Betriebs vorgeworfen, nicht genug „kritische Distanz und Augenmaß“ im Umgang mit ihrem angeklagten Mitglied Lothar Kramm einzuhalten. Die BSR hatte ihrem Finanzchef trotz der Anklage das Vertrauen ausgesprochen. Kramm wird der Prozess wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gemacht.

„Unangemessen“ nannte Wolf Fätkinhäuers Aussagen im Parlament: „Einem Staatsanwalt steht eine solche Äußerung nicht zu.“ Fätkinhäuer sagte dazu auf Anfrage, er habe sich weniger als Staatsanwalt als vielmehr in seiner Eigenschaft als Berliner Antikorruptionsbeauftragter zur BSR-Affäre geäußert. „Ich sehe meine Aufgabe dabei auch darin, auf Fehlentwicklungen im öffentlichen Bereich hinzuweisen.“

Wie berichtet, hatten ausgerechnet die Richter am Landgericht die Ankläger in Schutz genommen und die Attacken von Rechtsanwälten der BSR gegen die Ermittler scharf kritisiert. Zur Verhandlung ließen sie die Anklage dennoch nicht zu. Das Kammergericht korrigierte diese Entscheidung jüngst. BSR und Wolf erklärten, dass die auf Rechnung des landeseigenen Betriebs engagierten Rechtsanwälte nicht Kramm zur Seite gestellt worden seien, sondern „ausschließlich zur Wahrung der BSR-Interessen“ dienten.

Die Frage, ob Kramm bei der BSR bleibt, beantwortete Wolf mit dem Hinweis auf einen „Passus in dessen Dienstvertrag“. Danach könne Kramm „von seinen Amtspflichten entbunden“ werden, falls ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Diese Passage sei auf Kramms Wunsch hin aufgenommen worden, sagte Wolf. Der Aufsichtsrat bekunde ihm Respekt und spreche ihm uneingeschränkt sein Vertrauen aus. Er habe ihn gebeten, „sein Amt bis zur Bestellung einer Nachfolge weiterzuführen“. Das habe Kramm abgelehnt. Er wolle „längstens bis zum Beginn einer Hauptverhandlung“ bleiben.

Wolf und Fätkinhäuer betonten, dass für Kramm die Unschuldsvermutung gilt. Kramms Anwälte wiesen für ihn den Vorwurf der Bestechlichkeit zurück: „Wir gehen fest davon aus, dass die Wirtschaftsstrafkammer diese Auffassung letztlich teilen wird.“ ball / sib

Ralf Schönball, Sabine Beikler

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