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Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Grüne).
© Kitty Kleist-Heinrich

Baustadtrat Schmidt im Abgeordnetenhaus: Wieder Streit um Diese eG im Parlament

Auf Antrag der AfD verhandelte der Hauptausschuss erneut die DieseEG-Affäre. Im Mittelpunkt stand aber nicht Florian Schmidt, sondern Jörn Oltmann

Und noch einmal beschäftigte am Mittwoch die mit Millionen-Risiken behaftete Gründung der „Diese eG“-Genossenschaft das Abgeordnetenhaus. Dieses Mal auf Antrag der AfD-Fraktion, die darin die Frage aufwarf: „Ist der Tatbestand der Untreue bereits gegeben?“

Hintergrund: Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg sowie Tempelhof-Schöneberg hatten das Vorkaufsrecht zugunsten der Diese EG-Genossenschaft ausgeübt, obwohl die neu gegründete Genossenschaft die Finanzierung noch nicht sicher gestellt hatte. Hinzu kam, dass bei der Finanzierung Förderungen der landeseigenen Förderbank IBB fest einkalkuliert wurden, obwohl dazu noch keine Beschlüsse des Abgeordnetenhauses vorlagen. Beim monatelangen Tauziehen um die finanzielle Absicherung des riskanten Projektes war ein privater Entwickler mit einem Überbrückungskredit eingesprungen. Der Mann will in Kreuzberg ein Hochhaus bauen und benötigt dafür unter anderem eine Genehmigung von Baustadtrat Schmidt, der wiederum als Unterstützer des Diese eG-Projektes gilt. Für die Opposition, die FDP allen voran, hat dies ein Geschmäckle.

Rechnungshof will vor Sommerpause berichten

Untreue oder nicht - eine Antwort darauf gab es am Mittwoch nicht. Und der verhaltenen Empörung nach zu urteilen, rückt in Zeiten der Corona-Epidemie ein Untersuchungsausschuss zu dem wackligen Projekt nicht näher. Allenfalls der Bericht der Präsidentin des Rechnungshofes Karin Klingen könnte das noch ändern. „Vor der Sommerpause“ will sie diesen vorlegen. Die Unterlagen der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg seien von diesen bereitwillig und vollständig bereitgestellt worden.

Der viel gescholtene Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) beantwortete eher wortkarg die Fragen mit Hinweis auf einen Bericht des Bezirks. Beeindruckend verteidigte dafür sein Amtskollege aus Tempelhof-Schöneberg, Jörn Oltmann (Grüne). Der hatte ebenfalls ein Wohnhaus für die „Diese EG“ per Vorkaufsrecht gesichert und verteidigte dieses stadtpolitische Instrument.

Der Auftritt von Oltmann

Der Vorkauf diene nicht vorrangig dem Schutz einzelner Mieter, sondern der Milieus. Vier Mal habe er das Vorkaufsrecht ausgeübt. Und bei zehn Häusern habe er mit der Androhung der Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts erreicht, dass „Abwendungsvereinbarungen“ mit Käufern vereinbart werden konnten. Dadurch konnten Milieu und Mieter genauso gut geschützt werden vor den Risiken der Wohnraumprivatisierung: Teure Modernisierungen und Mieterhöhungen, die zur Verdrängung weniger zahlungskräftigerer Berliner führten. Aber ohne die Drohung mit dem Vorkaufsrecht, sei eben keine Abwendungsvereinbarung durchzusetzen.

Wer nach den Kosten fragt, muss Abwendungsdeals berücksichtigen

Wer also die Rechnung aufmache und den Kaufpreis für die tatsächlich über den Bezirk von Landesfirma erworbenen Wohnhäuser verrechne mit den Wohnungen, die dafür neu gebaut werden könnte, müsse dazu noch den Wert einrechnen, der mehr als 200 durch Abwendungsvereinbarungen gleichsam kostenlos sozial „gesicherten Wohneinheiten“ einrechnen.

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