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Am Freitag vor Pfingsten könnte die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen.
© Fabian Sommer/dpa
Update

Gastronomie, Sport, Konzerte: Wie in Berlin ab Mittwoch gelockert werden könnte

Am Freitag wurde es konkret, der Berliner Senat beschloss Lockerungen ab Mittwoch - wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin unter 100 bleibt.

Vom nächsten Mittwoch an sind in Berlin Konzerte unter freiem Himmel erlaubt, ab Freitag vor Pfingsten dürfen die Außenbereiche der Gaststätten öffnen. Entsprechende Lockerungen beschloss der Senat bei einer Telefonschalte am Freitagvormittag - und auch die dafür notwendigen Änderungen in der Infektionsschutzverordnung. Das teilte die Senatskanzlei im Anschluss daran mit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin weiter stabil unter 100 liegt und die Bundes-Notbremse dann nicht mehr greift.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte vieles davon schon nach der Senatssitzung am Dienstag in Aussicht gestellt. Derzeit sieht es so aus, als könnte es klappen: Die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin lag am Freitag nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 71,5, am Donnerstag bei 83,4 und zuletzt am Montag noch oberhalb der 100er-Marke. Der wichtige Schwellenwert zeigt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gegeben hat.

Nach dem Bundesrecht gilt auch in Berlin, dass die Marke von 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden muss, bevor Lockerungen zwei Tage danach möglich sind. Das wäre in Berlin der nächste Mittwoch (19. Mai) - genau dann tritt die neue Berliner Verordnung in Kraft, die vorerst bis zum 13. Juni gilt.

Außengastronomie
Hier gibt es eine Ausnahme, denn in Absprache mit Brandenburg gilt die neue Regelung erst ab Freitag vor Pfingsten (21. Mai). Gaststätten und auch Kantinen dürfen dann wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Pizza oder Berliner Weiße auf der Außenterrasse sind wieder erlaubt - allerdings nur für Gäste mit negativem Testergebnis, Genesene oder Menschen mit vollständigem Impfschutz.

Hotels
Zu Übernachtungsmöglichkeiten in den Berliner Hotels hat der Senat noch keine positive Entscheidung getroffen. Aus Sicht des Regierenden Bürgermeisters ist der Zeitpunkt für diesen Schritt noch nicht gekommen. Eine Chance dafür sehe er ab Mitte Juni, sagte Müller nach der Senatssitzung am Dienstag.

Ausgangsbeschränkungen
Die mit der Bundes-Notbremse festgelegten strengen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, nach denen es zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr in der Regel verboten ist, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen, sind ab Mittwoch aufgehoben. Es gilt für den gesamten Tag, dass sich im Freien maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen.

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Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. In Innenräumen dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen, die Regel gilt ebenfalls für den gesamten Tag. Das Besuchsverbot für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt nicht mehr.

Kultur
Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser und andere Kulturveranstaltungsstätten dürfen für Veranstaltungen im Freien wieder öffnen. Dabei gilt eine Obergrenze von 250 Personen. Verpflichtend sind fest zugewiesene Sitzplätze - oder ein negatives Testergebnis, wo das nicht so ist. Wenn die Bundes-Notbremse nicht mehr greift, dürfen außerdem Museen und Gedenkstätten wieder öffnen - ebenfalls mit Auflagen wie Abstandsregeln und Testnachweis.

Tourismus
Touristische Angebote im Freien sollen in Berlin grundsätzlich wieder möglich sein. Das gilt zum Beispiel für Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Negativtest und vorheriger Terminbuchung für einen festen Zeitraum.

Alkohol
Alkoholische Getränke dürfen in Berlin künftig zwischen 23 und 5 Uhr nicht ausgeschenkt oder verkauft werden. Bisher galt das ab 22 Uhr.

Sport
Für bis zu zehn Personen ist künftig auch Sport in Gruppen wieder erlaubt - allerdings müssen die Freizeitsportler ein negatives Testergebnis nachweisen können. Ausgenommen von der Testpflicht sind schulpflichtige Kinder.

Baden gehen
Der Senat beschloss, dass die Frei- und Sommerbäder bei weiterhin niedrigen Inzidenzzahlen ab dem 21. Mai unter Hygieneauflagen geöffnet werden dürfen. Nach aktuellem Stand werden 11 Bäder damit bereits vor Pfingsten öffnen.

Dafür würden die Bäder auf das "bewährte System mit den Zeitfenstern" zurückgreifen, hieß es. Die Bezahlung soll online über EC-Karten oder Kreditkarten erfolgen. Ein verpflichtender negativer Coronatest ist Voraussetzung. Grundlage für die Genehmigung soll das Nutzungs- und Hygienekonzept sein, das alle Betreiber vorlegen müssen.

Kitas
Schon seit Dienstag beschlossen ist die Rückkehr der Berliner Kitas zum sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb ab Montag (17. Mai). Das heißt, die Listen von Eltern mit systemrelevanten Berufen spielen für den Betreuungsanspruch dann keine Rolle mehr. Bei den Betreuungsmöglichkeiten sind aber weiterhin Einschränkungen möglich. Eltern sollen sich mit ihrer Kita absprechen, in welchem Umfang sie sie tatsächlich brauchen.

Schulen

Der Unterricht findet das restliche Schuljahr als Wechselunterricht in halbierter Klassengröße statt, die Präsenzpflicht bleibt vorerst ausgesetzt, Hygiene-, Abstands- und Lüftungsregelungen sowie die Regelungen zur Testpflicht in den Schulen werden weiterhin konsequent umgesetzt. Exkursionen im Freien sowie Betriebspraktika sind in halben Lerngruppen wieder möglich. Für die Sommerferien ist wieder die Hortbetreuung in den Grundschulen geplant. (Tsp/dpa)

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