zum Hauptinhalt
Zettelwirtschaft. Bundestagswahl und Tegel-Volksentscheid – diesmal ist es etwas komplizierter.
© imago/Jürgen Ritter

Bundestagswahl 2017: Wie die Briefwahl richtig funktioniert

Viele Berliner wissen nicht, wie die Briefwahlzettel für die Bundestagswahl und den Volksentscheid zum Flughafen Tegel korrekt abgegeben werden.

Viele Berliner, die per Brief wählen wollen, haben ein Problem. Wie werden die Zettel für die Erst- und Zweitstimme zur Bundestagswahl sowie für den Volksentscheid zum Flughafen Tegel korrekt eingetütet und ans bezirkliche Wahlamt geschickt? Dabei ist es ganz einfach: Beide Stimmzettel müssen gemeinsam in den beiliegenden blauen Umschlag gesteckt werden, den man anschließend zuklebt.

Ein Umschlag reicht

Zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein (eidesstattliche Versicherung) wird dann der blaue Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der wird verschlossen und kann nun in den Briefkasten (ohne Porto) gesteckt oder persönlich beim Bezirkswahlamt abgegeben werden.

Den Briefwahlunterlagen liegt übrigens ein Hinweisblatt bei, auf dem das Prozedere entsprechend erklärt wird. Wahlrechtlich gesehen ist es so, dass die Bundestagswahl und der Volksentscheid miteinander verbunden sind. Deshalb reicht ein Umschlag.

Die Landeswahlleiterin rechnet mit 600.000 Briefwählern

Trotzdem bleibt es natürlich den Wählern überlassen, wie sie mit ihrem Stimmrecht umgehen. Sie können drei Kreuzchen machen – oder auch nur zwei oder eins. Man kann auch gar nicht abstimmen, aber dann wäre es vielleicht besser gewesen, die Briefwahlunterlagen nicht erst anzufordern.

Bis Freitag, dem 23. Tag vor dem eigentlichen Wahltag, wurden in Berlin schon rund 327.000 Briefwahlunterlagen angefordert. Die Landeswahlleiterin rechnet dieses Mal mit 600.000 Briefwählern, vor vier Jahren waren es etwa 510.000.

Die Briefwahl kann per Post oder persönlich beantragt werden, das passende Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Unterschreiben bitte nicht vergessen! Wer will, kann auch gleich in der bezirklichen Briefwahlstelle seine Kreuzchen machen. Die elektronische Antragstellung ist unter wahlen-berlin.de möglich. Wahlbriefe, die nach dem 24. September, 18 Uhr eingehen, zählen nicht mit. za

Zur Startseite