Noch keine Anklage nach Unfalltod: Wichtige Frage im Fall Fabien Martini bleibt offen
Im Januar 2018 raste ein Polizist in Berlin in das Auto von Fabien Martini. Die 21-Jährige starb. Dem Beamten ist wohl kein Alkohol am Steuer nachzuweisen.
Im Fall Fabien Martini mehren sich die Anzeichen, dass dem Polizisten Peter G. kein Alkohol am Steuer nachzuweisen ist. G. war im Januar 2018 bei einem Blaulicht-Einsatz in Mitte mit dem Streifenwagen in das Auto der 21-Jährigen gerast. Sie starb.
Laut Staatsanwaltschaft wurden Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt im Juni eingestellt. Es ging um den Verdacht, Einsatzkräfte könnten eine Alkoholisierung bei G. bemerkt, aber gedeckt haben. Der Verdacht ließ sich nicht erhärten.
Einen Bericht des RBB, wonach das Verfahren gegen G. im November anklagereif sei, bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht. Die Ermittlungen liefen noch. Gerade sei den Anwälten ein Gutachten zugestellt worden. Es sollte Tempo und Reaktionszeiten prüfen, und ob eine Alkoholisierung wahrscheinlich ist. Ein medizinisches Gutachten konnte keine Aussage zur Alkoholisierung treffen.
Eine Blutprobe wies 1,1 Promille auf - doch es fehlt eine zweite
Schon im ersten Unfallgutachten vom Juli 2018 hieß es, G. habe rechtzeitig gebremst, ihm sei keine verzögerte Reaktion nachzuweisen.
Laut der Anfang 2019 beschlagnahmten Patientenakte wies die nach dem Unfall in der Charité von G. genommene Blutprobe 1,1 Promille Alkohol auf. Rechtlich ist das wohl ohne Belang, da keine zweite, für den Alkoholnachweis nötige Probe genommen wurde.
Opferanwalt Matthias Hardt sagt, die Anklage laufe daher wohl auf fahrlässige Tötung hinaus. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Dorsch ist seit Freitag Pensionär. Sein Antrag auf Dienstzeitverlängerung wurde abgelehnt. Hardt hatte im September Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn erhoben.
Dorsch führte auch die Ermittlungen zum SUV-Unfall vom September mit vier Todesopfern in der Invalidenstraße.