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Das Land Berlin plant eine Bundesratsinitiative, um das Maklerrecht bundesweit zu reformieren.
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Berliner Senat plant Bundesratsinitiative: Wer verkauft, soll den Makler bezahlen

Der Berliner Senat plant eine Bundesratsinitiative für weitreichende Änderungen im Immobiliengeschäft. Danach soll die Maklergebühr vom Verkäufer bezahlt werden und nicht vom Käufer. Im Bund werden die Pläne skeptisch beurteilt.

Berlin - Das Land Berlin plant eine Bundesratsinitiative, um das Maklerrecht bundesweit zu reformieren. Für Immobilienverkäufe soll dann das Bestellerprinzip gelten: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch zahlen. Der Bund dagegen plant, das Bestellerprinzip nur bei Mietwohnungen einzuführen.

Nach dem Vorschlag aus Berlin sollen Makleraufträge zudem künftig gesetzlich verpflichtend schriftlich fixiert werden. Bisher gelten auch mündliche Absprachen. Neben dem Bestellerprinzip ist noch offen, ob eine verbindliche Deckelung der Kaufprovisionen in dem Antrag mit aufgenommen wird. Der Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) hält diesen Weg für juristisch gangbar. Er fordert eine Deckelung auf vier Prozent zuzüglich Umsatzsteuer, da sonst die Gefahr bestehe, „dass die hohe Maklergebühr über den Kaufpreis letztlich doch an den Käufer weitergegeben wird“, sagte eine Sprecherin.

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sieht eine Deckelung dagegen kritisch. Eine Begrenzung der Maklerprovisionen sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht vereinbar. Der Senat hat sich nun darauf verständigt, eine Deckelung juristisch zu prüfen. Die Provisionen gelten mit 7,14 Prozent in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt als besonders hoch. Sogar wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, muss allein der Käufer die Courtage zahlen – anders als in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, wo die Kosten aufgeteilt werden.

Die Berliner Pläne werden im Bund skeptisch beurteilt. Von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist nur vorgesehen, das Bestellerprinzip bei Neuvermietungen und nicht bei Immobilienverkäufen einzuführen. „Wir sehen da den größeren Handlungsbedarf“, sagte ein Ministeriumssprecher dem Tagesspiegel am Sonntag. Zum einen seien bei Vermietungen von den Maklerkosten weit mehr Menschen betroffen, zum anderen hätten diese in der Regel auch „weniger Geld als jemand, der eine Wohnung kaufen kann“. Wenn sie die Maklerkosten nicht aufbringen könnten, hätten sie kaum eine Chance, die Wohnung zu bekommen – anders als potenzielle Käufer, die meist auch über den Preis verhandeln könnten.

Sabine Beikler, Rainer Woratschka

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