Berlin hat die Wahl: Was vor der Stimmabgabe noch zu beachten ist
Erststimme, Zweitstimme, Briefwahl auf den letzten Drücker, Häkchen statt Kreuz und: Wie finde ich überhaupt mein Wahllokal? Noch Fragen? Hier gibt es klare Antworten, wie die Stimmabgabe am Sonntag auf alle Fälle klappt.
Wer darf an der Wahl teilnehmen?
Insgesamt 2,47 Millionen Wahlberechtigte, das sind rund 44 000 mehr als vor fünf Jahren. An der Wahl zum Abgeordnetenhaus darf jeder Deutsche teilnehmen, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Berlin lebt. An der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen Deutsche und in Berlin lebende EU-Ausländer ab dem 16. Lebensjahr teilnehmen.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Was tun?
Trotzdem wählen gehen, und auf keinen Fall den Personalausweis oder einen Reisepass vergessen. Unbedingt auf das Gültigkeitsdatum des Passes achten. Bei 16- und 17-Jährigen, die noch keinen Ausweis oder Pass haben, reicht der Schülerausweis einer staatlich anerkannten Schule.
Wie finde ich mein Wahllokal?
Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wer sie verbummelt hat, kann im Internet nachsehen unter www.wahlen-berlin.de. „Wahllokalsuche“ anklicken, Wohnadresse und Hausnummer ausfüllen und „Suchen“ drücken. Oder das „Wahltelefon“ der Landeswahlleiterin anrufen. Die Nummer lautet 90 21 20 00.
Kann ich heute noch per Brief wählen?
Ja. In diesem Fall muss der Wahlbrief bis zum heutigen Sonntag, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt abgegeben sein. Die Adresse des Amts steht auf den Unterlagen. Meistens sind es die Bezirksrathäuser.
Kann ich per Internet wählen?
Vielleicht irgendwann in der Zukunft. In Deutschland fehlen bisher die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Wahl per Internet.
Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde oder plötzlich verreisen muss?
Im Notfall kann die Briefwahl noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Das können Verwandte, Freunde oder Nachbarn tun, wenn sie im Bezirkswahlamt eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Wahlberechtigte muss die Kreuzchen dann aber selber machen, alles richtig unterschreiben und den Wahlbrief von seiner Person des Vertrauens beim Bezirkswahlamt abgeben lassen.
Wie viele Wahlkreise gibt es?
Es gibt 78 Wahlkreise mit 1736 Stimmbezirken.
Wann öffnen die Wahllokale?
Am Sonntag um 8 Uhr. Bis 18 Uhr darf gewählt werden.
Sind alle für Gehbehinderte geeignet?
Nein, nur etwa zwei Drittel der 1736 Wahllokale verfügen über einen barrierefreien Zugang. Welche das sind, steht unter www.wahlen-berlin.de
Wie wählen Sehbehinderte?
Für sie gibt es eine Stimmzettelschablone, in die der Stimmzettel eingelegt werden kann. Darauf können die Parteinamen ertastet werden.
Welche Stimmen sind gültig?
Ein Kreuz, Haken, Strich oder ein „Ja“ neben dem Parteinamen zählen als abgegebene Stimme. Auch wenn alle Wahlvorschläge bis auf einen ausgestrichen sind oder ein Wahlvorschlag unterstrichen ist, wird dies gezählt. Ungültig sind Stimmzettel mit einem Zusatz oder Vorbehalt.
Darf mein Kind mit in die Wahlkabine?
Nein, denn damit wäre das Wahlgeheimnis verletzt. Sie dürfen aber Ihre Kinder ins Wahllokal mitnehmen, damit sie sich anschauen können, wie eine Wahl funktioniert. Sie sollten dort nur nicht den Betrieb durcheinanderbringen.
Wie viele Stimmzettel gibt es?
Jeder Wähler bekommt drei Stimmzettel. Zwei (Erst- und Zweitstimme) für das Abgeordnetenhaus, einen für die Bezirksverordnetenversammlung. Wer sich die Stimmzettel anschauen will, kann dies unter www.wahlen-berlin.de tun („Wahlvorschläge“ anklicken).
Welche Bedeutung hat die Erststimme?
Mit der Erststimme (weißer Stimmzettel) werden die Wahlkreiskandidaten gewählt. Für jeden der 78 Berliner Wahlkreise musste also ein besonderer Stimmzettel gedruckt werden. Einige dieser Zettel sind kurz, andere länger: Das hängt davon ab, wie viele Partei- und Einzelkandidaten sich um das jeweilige Direktmandat bewerben.
Was ist die Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme (Stimmzettel mit dem blauen Rand) wird die Bezirks- oder Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Anzahl der Sitze einer Partei im Abgeordnetenhaus, also über das tatsächliche politische Kräfteverhältnis im neuen Berliner Parlament. Weil SPD, CDU und FDP mit Bezirkslisten antreten, gibt es für jeden der zwölf Bezirke einen eigenen Stimmzettel, mit unterschiedlichen Kandidaten dieser drei Parteien.
Was mache ich mit dem dritten Wahlzettel?
Mit der dritten Stimme können die Wähler ihre Stimme jener Partei geben, die sie in der Bezirksverordnetenversammlung vertreten soll (Stimmzettel mit dem orangenen Rand). In den zwölf Bezirken tritt ein bunter Mix aus insgesamt 23 Parteien und fünf Wählergemeinschaften an. Die meisten Wahlvorschläge stehen auf den Stimmzetteln in Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, die wenigsten auf denen in Lichtenberg.
Ich finde einen Wahlkreiskandidaten besonders nett, aber seine Partei will ich nicht wählen. Was tun?
Man kann die Erst- und Zweitstimme splitten, also auf unterschiedliche Parteien beziehungsweise deren Kandidaten verteilen. Das machen viele Wähler.
Ich habe auf meinem Stimmzettel eine falsche Partei angekreuzt. Was nun?
Wer das Kreuz falsch gesetzt hat, bekommt einen neuen Stimmzettel.
Darf ich bei der Auszählung zuschauen?
Ja. Die Auszählung der Stimmen ist grundsätzlich öffentlich.