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Hunde an der Leine
© Monique Wüstenhagen/dpa

Neue Hundeverordnung in Berlin: Was Sie zur Leinenpflicht für Hunde wissen müssen

In Berlin müssen Hunde ab dem 1. Januar an der Leine geführt werden. Es gibt allerdings drei wesentliche Ausnahmen.

Ab dem 1. Januar 2019 müssen Hunde in Berlin an der Leine geführt werden. Dann tritt die sogenannte Hundeverordnung in Kraft und damit auch die allgemeine Leinenpflicht.

Es gibt allerdings drei wesentliche Ausnahmen. Wenn der Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde, dann darf er weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen.

Zweitens können Hundehalter den sogenannten „Hundeführerschein“ (Sachkundenachweis) machen. Auch damit darf das Haustier weiterhin an oben genannten Orten ohne Leine laufen.

Wenn die Hundehalterinnen und Hundehalter drittens auf andere Weise als sachkundig gelten, dann besteht die Leinenpflicht ebenfalls nicht. Das ist beispielsweise bei Tierärzten oder bei Diensthundeführern der Fall. (Tsp)

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