Ausgangssperre, Gastronomie, Kontakte: Was sich in Berlin ohne Bundesnotbremse ändern könnte
Langsam lockermachen: Dank sinkender Corona-Inzidenzen könnte bald mehr erlaubt sein – aber nicht sofort und längst nicht alles. Ein Überblick.
Es sieht nach perfektem Timing aus: Rechtzeitig vor diesem Wochenende, an dem das Wetter von Spätwinter auf Hochsommer umschalten soll, ist das Corona-Infektionsgeschehen so weit zurückgegangen, dass die „Bundes-Notbremse“ fast schon gelöst werden kann.
Allein: So perfekt, wie es aussieht, ist das Timing nicht. Es passt noch nicht einmal für den Himmelfahrtstag, vor dem das Wetter außerdem schon wieder deutlich bescheidener werden soll. Der frühestmögliche Tag für gelockerte Infektionsschutzregelungen ist der Brückentag danach.
Die Bundesregelung erlaubt Lockerungen erst, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 Neuinfektionen lag. Zwei Tage danach wird die Notbremse gelöst. Da der kritische Wert an diesem Freitag erstmals unterschritten wurde und der Sonnabend rechtlich als Werktag zählt, ergibt sich der kommende Freitag als frühestmöglicher Termin. Wofür genau eigentlich?
Die größten Änderungen zeichnen sich in der Gastronomie ab. Neben dem Abhol- und Lieferdienst könnte es auch erlaubt werden, wieder auf Außenterrassen zu servieren. Bisher war in Abstimmung mit Brandenburg eine Lockerung von Pfingsten an im Gespräch.
Außengastronomie womöglich ab nächsten Freitag offen
Nach Plänen der Senatswirtschaftsverwaltung, die dem Tagesspiegel vorliegen, könnten Cafés, Restaurants und Biergärten schon ab Ende der kommenden Woche von Gruppen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten mit vorheriger Reservierung besucht werden. Offen stünde der Besuch vollständig Geimpften, Genesenen sowie Personen mit einem aktuellen negativen Testergebnis. Die Sperrstunde für Lokale würde ab 23 Uhr gelten. Klären dürfte sich das bei der Senatssitzung am Dienstag.
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Beim Hotel- und Gaststättenverband hieß es am Freitag: „Viele unserer Betriebe und deren Beschäftigte sind am Ende ihrer Kräfte – finanziell, psychisch, emotional.“ Der Umsatz im April habe 85 Prozent unter dem vom April 2019 gelegen; fast jeder dritte Unternehmer denke ans Aufgeben. Die IHK forderte, angesichts der fortschreitenden Impfungen, erst später geplante Öffnungen vorzuziehen und betroffenen Branchen eine klare Perspektive zu geben.
Ohne Notbremse gelten wieder die Regeln der Berliner Verordnung
Nach Auskunft der Senatskanzlei gelten ansonsten wieder „die Berliner Regelungen“ aus der Zeit vor der Notbremse. Also: Angehörige eines Haushaltes dürfen sich dann wieder mit einer weiteren Person treffen; im öffentlichen Raum sind Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Da Kinder sowie neuerdings auch vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden, sind real größere Gesellschaften möglich.
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Die nächtliche Ausgangssperre wird – was gerade am Himmelfahrtsabend am kommenden Donnerstag relevant sein mag – ebenfalls frühestens am Freitag gelockert, und auch nur ein bisschen: Zwischen 22 und 5 Uhr gilt dann im öffentlichen Raum wieder die Grenze von zwei Personen (sofern nicht geimpft oder genesen); private Besuche sind laut Senatskanzlei weiter nicht erlaubt.
In den Schulen soll der Wechselunterricht ebenso fortgesetzt werden wie die Testpflicht, die nach einer Anordnung der Bildungsverwaltung jetzt auch für Lehrkräfte gilt statt nur für Schülerinnen und Schüler.
Körpernahe Dienstleistungen auch wieder jenseits der Friseure
Für Arbeitsstätten bleibt auch nach Ende der Notbremse die Pflicht bestehen, ihren Beschäftigen Corona-Tests anzubieten. Außerdem gilt die Vorgabe für Büros, der zufolge maximal die Hälfte der Arbeitsplätze gleichzeitig belegt sein dürfen.
Für den Einzelhandel nennt die Senatskanzlei die Zugangsbeschränkungen, die von der Größe des Ladens abhängen, sowie die Testpflicht bei Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören. Diese Pflicht plus Terminbuchung gelte auch für körpernahe Dienstleistungen, die auch jenseits von Friseur und Fußpflege wieder erlaubt sein sollen.
Kontaktfreier Sport soll wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich sein; Kinder bis 14 Jahre können in festen Gruppen bis zu 20 Personen im Freien Sport treiben. Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen zwar wieder öffnen, aber weiterhin mit Termin, Testnachweis und Personenbegrenzung. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) stellte am Freitagabend im RBB auch Lockerungen für die Außenbereiche anderer Kultureinrichtungen in Aussicht, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen.
Inzidenz lag seit dem 19. März über der 100er-Schwelle
Nachdem am Donnerstag wegen einer Änderung der Erfassungsmethode keine Neuinfektionszahl veröffentlicht worden war, meldete die Gesundheitsverwaltung am Freitagvormittag eine Inzidenz von 99. Seit dem 19. März lag der Wert stets über der 100er-Schwelle. Als die damals überschritten wurde, waren in Berlin 2985 Corona-Tote gemeldet worden. Jetzt sind es 3255 – bei insgesamt rund 172.000 registrierten Corona-Fällen.
Die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-Patienten, die wochenlang um die 30 Prozent lag, ist auf 24 Prozent gesunken. Und 28 Prozent der Berliner:innen sind inzwischen mindestens einmal geimpft.
Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene ab Sonntag
Unabhängig vom Lösen der Notbremse haben Bundestag und Bundesrat in dieser Woche bereits beschlossen, dass vollständig Geimpfte und Genesene ab Sonntag von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bei Inzidenzen über 100 ausgenommen werden. Eine Impfbescheinigung gilt dann wie ein tagesaktueller Test auch beim Zugang zu Geschäften.
Weitergehende Ausnahmen will die Bundesregierung angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen prüfen. In jedem Fall gilt das Masken- und Abstandsgebot weiter für alle.
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