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Die "Radioeins Dachlounge" in der 14. Etage des rbb-Fernsehzentrums am Theodor-Heuss-Platz.
© rbb/Thomas Ernst

RBB-Gebäude in der Masurenallee: Was passiert mit der Radio-Eins-Dachlounge?

Wie geplant ist die Lounge seit Silvester nicht mehr öffentlich zugänglich. Sie war im Sommer als Pop-up eröffnet worden. Nun wird diskutiert, wie es weitergeht.

RBB jetzt oben ohne – für Fans der Dachlounge auf dem historischen Gebäude an der Masurenallee ist das seit dem 31. Dezember traurige Realität. Regelmäßig bildeten sich unten am Eingang Warteschlangen. Wer schließlich hineinkam, wurde vom Sicherheitspersonal in den 14. Stock gebracht, vorbei an Büros in einen Glaskubus mit phänomenalem Blick über Berlin. Die Lounge war ein Geschenk des Senders an Radio Eins, im Sommer wurde sie eröffnet. 20 Jahre "Radio nur für Erwachsene" sollten damit gebührend gefeiert werden.

Bei den Besuchern kam das gut an. Cocktails schlürfen an der langen Bar, gute Küche, bequeme Sessel, eine kleine Bühne für Live-Übertragungen von Konzerten und Lesungen – damit ist nun, wie von Beginn an vorgesehen, Schluss. „Die Dachlounge war als Pop-up geplant“, sagt RBB-Sprecher Justus Demmer und spricht von einer „Erfolgsgeschichte“.

100.000 Euro hat der Umbau laut RBB gekostet, finanziert aus Rundfunkbeiträgen wie auch das jährliche Parkfest am Gleisdreieckpark. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Hans-Christian Hausmann hervor.

Auf dem Weg zur Lounge darf niemand entwischen

Wie es mit dem Glaskasten weitergeht, der eigentlich der größte Konferenzraum im Gebäude ist und damit auch im Arbeitsalltag fehlt, soll im Frühjahr geklärt werden. Es gebe mehrere Hürden, die einen Weiterbetrieb als Dachlounge schwierig machten, sagt Justus Demmler. Da sei etwa die schwierige Raumsituation: Der Aufzug, der die Gäste nach oben bringt, falle für die Mitarbeiter des Hauses aus.

Auf dem Weg zur Lounge dürfe niemand entwischen, eine sichere Abgrenzung zu den Büroräumen des RBB sei schwierig. Auch die Gastronomie auf dem Dach unterliege, wenn sie auf Dauer angelegt sei, anderen behördlichen Bestimmungen und müsste ganz neu organisiert werden.

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