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Bis zum 16. März soll die Emanuel-Lasker-Sekundarschule in Friedrichshain geschlossen bleiben.
© Annette Riedl/dpa

Nach ersten Schulschließungen in Berlin: Was müssen Eltern in Zeiten von Corona beachten?

Mehrere Schulen haben zu Beginn der Woche den Betrieb eingestellt, an anderen Schulen wird über Quarantäne diskutiert. Wie ist die rechtliche Lage?

Die Schule schließt wegen Coronavirusgefahr, die Kinder sind auf einmal zu Hause – für arbeitende Eltern kann das allein schon deswegen ein Problem darstellen, weil die Kinder dann womöglich unbeaufsichtigt zu Hause sind. Als Elternteil darf man dann aber nicht einfach der Arbeit fernbleiben: Darauf weist die Gewerkschaft Verdi auf ihrer Webseite hin.

Die Gewerkschaft rät Betroffenen zu versuchen, kurzfristig Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubummeln. „Eine kurzfristig anfallende Kinderbetreuung ist auf jeden Fall ein Grund, sodass der Arbeitgeber den Urlaub nicht ohne weiteres ablehnen kann“, heißt es.

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Allerdings könnte es natürlich auch andere Beschäftigte geben, die ebenfalls betroffen sind. Letztlich müssten Eltern „die Situation offen mit dem Arbeitgeber ansprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen“. Sollte das Kind selbst erkranken, stehen Eltern bis zu zehn Krankentage für unter zwölfjährige Kinder zu, bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage.

Was können Eltern tun, wenn der Schulbetrieb normal weiterläuft, weil es gar keine Verdachtsfälle gibt, sie ihr Kind aber prophylaktisch zu Hause lassen wollen? Das geht wegen der Schulpflicht nicht.

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