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Die Wannsee-Routen haben das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch beschäftigt.
© dpa
Update

Flugrouten: Wannseeroute wegen Reaktor gekippt

Das Oberverwaltungsgericht hat die Flugrouten über dem Wannsee für rechtswidrig erklärt. Die Risiken der Route über den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums seien nicht ausreichend überprüft worden. Die Flugsicherung kündigt Revision an.

Mehrere Gemeinden und Fluglärmgegner haben die sogenannte Wannsee-Flugroute für den Hauptstadtflughafen BER vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gekippt. Nach einem langen Verhandlungstag gaben die Richter der Klage der Gemeinden Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Wannsee-Anwohnern am Abend statt und erklärten die Flugrouten für rechtswidrig. Das Gericht begründete die Entscheidung mit unzureichenden Risikoabschätzungen im Vorfeld der Festlegung der Routen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).

„Das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors wurde nicht hinreichend in den Blick genommen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zu dem Urteil. „Eine solche Risikoermittlung wäre notwendig gewesen, auch weil die Risikobetrachtungen für den Reaktor in Bezug auf den Flugverkehr veraltet waren.“ Das BAF sei überdies durch die Atomaufsichtsbehörde darauf hingewiesen worden.

Es war die erste von mehreren Verhandlungen über Entscheidungen des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, das die Flugrouten im Januar 2012 festgelegt hatte. Das BAF hat noch am Abend angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Urteil einzulegen. Sollte sich das Bundesverwaltungsgericht der Berliner Entscheidung anschließen, muss das Gesamtsystem der Flugrouten neu austariert werden. Dann drohen auch mehr Überflüge über Potsdam.

Gleichzeitig versucht die Bundesregierung, ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in Brüssel abzuwenden, die Bedenken gegen andere Flugrouten – nämlich über EU-Vogelschutzgebiete (FFH) im Südosten Berlins am Müggelsee, im Raum Rangsdorf und der Nuthe-Nieplitz-Niederung – hat. In einer Stellungnahme der Bundesregierung für Brüssel wird eine geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung für einzelne Flugrouten abgelehnt, da es eine für den BER-Standort im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gegeben habe.

Die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, beschäftigte am Mittwoch aus das OVG. Die Deutsche Umwelthilfe hat wie die Gemeinden und Wannsee-Anwohner gegen die Wannsee-Route geklagt, weil sie die Routen wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig hält. Hier sieht das Gericht aber noch weiteren Aufklärungsbedarf und hat das Verfahren abgetrennt.

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