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Damit Eltern nicht parallel zum Homeoffice ihre Kinder betreuen müssen, können sie Kinderkrankengeldtage beantragen.
© imago/Jochen Eckel
Update

Ungleiche Verteilung in Berlin: Vor allem Frauen beantragen Kinderkrankentage

Für die Betreuung des Nachwuchses sind in der Coronakrise offenbar überwiegend die Mütter zuständig. Das legen Zahlen der Krankenkasse DAK und Barmer nahe.

Kinderbetreuung in der Coronakrise ist offenbar hauptsächlich Frauensache – jedenfalls deuten aktuelle Zahlen der Krankenkasse DAK sowie der Barmer darauf hin. Die deutliche Mehrheit der Kinderkrankengeldtage, die Eltern pandemiebedingt in Anspruch nehmen können, wurden bisher von Frauen beantragt. Dies zeigt eine Auswertung der DAK, mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen des Landes sowie Daten der noch größeren Krankenkasse Barmer, die 8,9  Millionen Versicherte vertritt.

Bundesweit wurden bei der bei der DAK bisher rund 42.000 Anträge auf Kinderkrankengeld im Kontext der pandemiebedingten Regelung gestellt. Davon 1816 in Berlin. Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (rund 9600), auf dem zweiten Platz liegt Bayern (mit knapp über 7500) und auf dem dritten Platz folgt Baden-Württemberg mit rund 3800 Anträgen.

Auffallend ist, dass mehr als 30.000 Anträge von weiblichen Versicherten stammen. Das sind bundesweit 72 Prozent aller Anträge. In Berlin ist das Verhältnis der Antragstellerinnen mit 64 Prozent geringer.

Auch die Barmer verzeichnete einen Anstieg bei den Kinderkrankengeldtagen. Bundesweit verzeichnete die Krankenkasse 67.115 Leistungstage für pandemiebedingte Auszahlungen. Für Berlin zahlte die Krankenkasse im Jahr 2021 bisher in 4584 Fällen Kinderkrankengeld aus - wegen Pandemiegründen oder aufgrund von Erkrankungen. Auch hier ist eine Diskrepanz zwischen den Geschlechtern augenscheinlich. Frauen erhielten in 3097 Fällen Kinderkrankengeld, Männer in 1487 Fällen.

Ab jetzt gibt es 30 Tage pro Kind und Elternteil

Erst am Dienstag hat das Bundeskabinett die erneute Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage auf den Weg gebracht. Wegen der Corona-Pandemie soll der Anspruch von derzeit 20 auf künftig 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage.

Die Kinderkrankentage sind dazu gedacht, die pandemiebedingte Vielfachbelastung von Eltern zu mindern. Mütter und Väter können diese Tage in Anspruch nehmen, wenn Schulen oder Kitas geschlossen sind, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben ist oder der Zugang zum Betreuungsangebot in Kita und Schule eingeschränkt ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten.

Die Zahl der Anträge sinkt

In Berlin wurden bei der DAK seit Jahresbeginn insgesamt 3148 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Der Anteil der pandemiebedingten Anträge liegt bei rund 58 Prozent.

In den vergangenen Wochen stellte die Krankenkasse jedoch eine sinkende Tendenz fest. Dies gilt sowohl bei den Kinderkrankengeld-Anträgen bezogen auf Erkrankungsfälle als auch bei Kinderkrankengeld-Anträgen im Kontext pandemiebedingter Betreuungsfälle, wie die DAK mitteilt.

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Zurückzuführen sei dies auf saisonale Effekte, weniger Erkältungen und Grippe-Erkrankungen und im Falle der pandemiebedingten Regelung auf geöffnete Schulen und Kitas sowie auch die Ferienzeit in vielen Bundesländern.

DAK: „Eltern brauchen verlässliche Kinderbetreuung“

Die Entwicklung der Anträge auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld entspreche den Erwartungen der Krankenkassen. So hätten angesichts der neuen Regelung deutlich mehr Eltern in diesem Jahr Kinderkrankengeldtage in Anspruch genommen als 2020. “

„Es zeigt sich aber, dass die Mütter und Väter verantwortungsvoll mit ihrem Anspruch auf pandemiebedingtes Kinderkrankengeld umgehen“, teilt die DAK mit. Eltern bräuchten eine verlässliche Regelung zur Kinderbetreuung, wenn dies durch geschlossene Kitas oder Schulen nicht möglich sein sollte, stünde die Krankenkasse an der Seite der Versicherten.

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