Steuerfall Artur Brauner: Von Schuld und Unschuld
Der Berliner Filmproduzent Artur Brauner bestreitet, Steuern hinterzogen zu haben. Seine Verbindungen zu einer Auslandsbank seien den Finanzbehörden bekannt gewesen. Ist es denkbar, dass Finanzämter auf Steuern verzichten?
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt „gegen mehrere Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung“. Die Namen der Beschuldigten stehen auf einer CD mit Bankdaten, die das Land Nordrhein-Westfalen erworben hat. Und es gibt „tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat“, heißt es in Köln.
Besuch der Kölner Ermittler bekam auch Artur Brauner. Der Filmproduzent verteidigt sich: Es gehe um ein Konto bei der israelischen Leumi-Bank, das den Berliner Finanzbehörden „bestens bekannt“ sei. Er räumte ein, dass es „einen rückständigen Steuerbetrag“ gab, einen „siebenstelligen Betrag“. Er habe „endgültige Bilanzen nicht rechtzeitig fertigstellen können“, aber: „Wir sind nicht schuld.“ Der Fiskus schätzt in solchen Fällen die Steuerschuld. Dies erfolgte wohl auch bei Brauner. Zur Zahlung der geschätzten Steuerschuld oder zu deren Vollstreckung kam es aber wohl nicht. Brauner zum Tagesspiegel: „Sukzessive ändern sich geschätzte Steuern in endgültige Steuern“ – erst dann würden diese „von uns bezahlt“, aber nur „sofern sie vom Steuerberater für rechtmäßig erklärt werden“. Nach dem Besuch der Ermittler war es so weit: „Wir haben uns mit dem Finanzamt geeinigt und per Ende Januar 2014 einen rückständigen Steuerbetrag“ bezahlt.
Die Senatsverwaltung für Finanzen lehnte jegliche Stellungnahme zum Fall Brauner ab. Als allgemeine Aussagen „ohne Bezug zu einem Einzelfall“ sagte ein Sprecher, dass „regelmäßig die Besteuerungsgrundlage geschätzt“ werde, wenn ein Steuerpflichtiger keine Steuererklärung abgebe. „Es gibt keine Ausnahme von der Regel“ – „mit den geschätzten Zahlen wird die Veranlagung durchgeführt“.
Laut Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler, sind Firmen grundsätzlich dazu verpflichtet, zeitnah ihre Bilanzen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Bundesamt für Justiz achte darauf und verhänge sonst Bußgelder. Unabhängig davon verlangten Finanzämter die Abgabe von Steuererklärungen. Wer aufgrund der Angaben auf einer Steuer-CD als Steuerbetrüger entlarvt werde, für den komme eine „strafbefreiende Selbstanzeige“ zu spät. Und wenn Berliner Firmen keine Bilanzen vorlegen und geschätzte Steuern nicht zahlen? „Dann fackeln Finanzämter nicht lange, sondern greifen rigoros durch“, weiß Alexander Kraus von den Berliner Mitgliedern des Bundes der Steuerzahler. „Gepfändet wird auch, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz der Firma gefährdet ist.“