Wahlsonntag: Volksentscheid und Europawahl: Berliner dürfen mehrfach abstimmen
Neben der Europawahl dürfen die Berliner noch über die Zukunft des Tempelhofer Feldes abstimmen, in Charlottenburg-Wilmersdorf zudem über die Kleingartenkolonie Oeynhausen. Wir führen noch einmal durchs komplette Programm.
Volksentscheid
Worum geht’s?
Die Berliner entscheiden rechtsverbindlich darüber, ob die Randflächen des Tempelhofer Feldes bebaut werden dürfen. 230 Hektar Grünfläche bleiben aber auch dann erhalten, wenn der Regierungsentwurf von SPD und CDU eine Mehrheit finden sollte.
Wer darf abstimmen?
2,49 Millionen wahlberechtigte Berliner dürfen ihre Kreuzchen machen, soweit sie deutsche Staatsbürger sind.
Was muss man tun?
Es stehen der Gesetzentwurf der Initiative „100% Tempelhofer Feld“ (Bebauungsverbot) und der Gesetzentwurf von SPD/CDU (Randbebauung) getrennt zur Abstimmung. Das heißt, jeder Entwurf wird mit Ja oder Nein gesondert bewertet und getrennt ausgezählt. Es ist also auch möglich, nur bei einem Gesetz das Kreuzchen zu machen und sich beim anderen der Stimme zu enthalten. Für beide Gesetzentwürfe gilt: Die Mehrheit, aber mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten muss zustimmen. Erfüllen beide Entwürfe dieses Quorum, gilt das Gesetz mit den meisten Ja-Stimmen als angenommen. Finden beide Vorschläge bei den Bürgern keine Gnade, fällt der Auftrag zur Entwicklung des Tempelhofer Feldes an das Abgeordnetenhaus zurück.
Europawahl
Worum geht’s?
Die Berliner stimmen mit darüber ab, welche deutschen Parteien im neuen Europaparlament vertreten sein sollen. Deutschland stehen 96 Sitze zu, die Abgeordneten werden für fünf Jahre gewählt. Im EU-Parlament sitzen seit 2009 sechs Volksvertreter mit Wohnsitz in Berlin.
Wer darf wählen?
In Berlin sind 2,52 Millionen Bürger wahlberechtigt. Dazu zählen auch Bürger anderer EU-Länder, die nicht in ihrem Heimatland, sondern am Wohnort Berlin ihre Stimme abgeben wollen.
Wer muss was tun?
Jeder Wähler hat nur eine Stimme und muss sich für eine von 24 Wahllisten entscheiden, die auf dem Stimmzettel stehen. Mit Ausnahme der CDU/CSU treten alle Parteien mit einer Bundesliste an, die jeweils ersten zehn Kandidaten sind auf dem Wahlzettel namentlich aufgeführt. Die Berliner CDU bewirbt sich mit einer Landesliste um die Gunst der Wähler.
Bürgerentscheid
Worum geht’s?
In Charlottenburg-Wilmersdorf geht es um die Frage, ob die Kleingartenkolonie Oeynhausen dauerhaft gesichert werden soll. Ein privater Investor will das Gelände mit 700 Wohnungen bebauen. An ein positives Votum der Bürger müsste sich das Bezirksamt aber nicht halten.
Wer darf abstimmen?
An dem Bürgerentscheid dürfen knapp 242 000 Wahlberechtigte im Bezirk teilnehmen, darunter auch Minderjährige ab 16 Jahren und EU-Bürger mit festem Wohnsitz in Berlin..
Wer muss was tun?
Die Frage ist klar formuliert: Sollen die Kleingärten dauerhaft gesichert und die Wohnbebauung verhindert werden? Ja oder Nein kann angekreuzt werden. Die Initiative ist erfolgreich, wenn mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen und davon die Mehrheit mit Ja stimmt.
Kommunalwahl
Worum geht’s?
In Brandenburg werden am Sonntag die Ortsbeiräte, die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen, die Kreistage, ehrenamtliche und hauptamtliche Bürgermeister neu gewählt. Und zwar in vier kreisfreien Städten (einschließlich der Landeshauptstadt Potsdam), 14 Landkreisen und 415 Gemeinden.
Wer darf wählen?
Rund 2,15 Millionen Brandenburger ab 16 Jahre sind wahlberechtigt. Dazu zählen nicht nur Bürger mit deutschem Pass, sondern auch die EU-Ausländer.
Wer muss was tun?
Die Bürger können sich in den jeweiligen Kommunen zwischen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern entscheiden. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die er beliebig auf die Listen und Bewerber verteilen darf. Das nennt man kumulieren und panaschieren.
Ulrich Zawatka-Gerlach