Krisenfall Flughafen BER: Viel Lärm um viel - die Kosten explodieren
Es geht um eine halbe Milliarde Euro. Der Schallschutz rings um den neuen Flughafen BER wird wesentlich teurer. Wie ist es zu diesem Debakel gekommen ist und was daraus folgt: eine Bestandsaufnahme.
Der neue Hauptstadt-Flughafen Willy Brandt in Schönefeld erlebt beim Schallschutz ein finanzielles Fiasko. Nach dem jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) muss das Lärmschutz-Programm für knapp 20 000 Anwohner wiederholt werden, weil die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) bisher mit der Bewilligung zu gering dimensionierter Schallschutzanlagen „systematisch“ gegen gegen den Planfeststellungsbeschluss verstößt.
Um wie viele Betroffene geht es?
In den Lärmschutzzonen um den Flughafen liegen 25 000 Wohnungen. Dort leben 40 000 Menschen, vor allem in Gemeinden an der Einflugschneise (Waßmannsdorf, Mahlow-Blankenfelde). Direkt betroffen sind 14 000 Wohnungen im so genannten Tagschutzgebiet – rund 20 000 Menschen, fast alle aus Brandenburg, einige hundert aus dem Süden Berlins.
Welche Lärmschutzstandards gelten?
Der passive Lärmschutz ist – neben den Vorgaben für das Nachtflugverbot – im Planfeststellungsbeschluss geregelt. Der ist rechtskräftig vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Festgelegt ist, dass in Wohnungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten die Schallschutzvorrichtungen gewährleisten müssen, dass bei geschlossenen Fenstern „keine höheren Maximalpegel“ als 55 dB gemessen werden, also kein normales Gespräch in Zimmerlautstärke wegen Fluglärm unterbrochen wird.
Dieser Grenzwert im Planfeststellungsbeschluss stand so im ursprünglichen Antrag der Flughafengesellschaft selbst. Das OVG hat jetzt bekräftigt, dass es „keinen Raum für Deutung“ gibt.
Warum wurden die Standards nicht umgesetzt?
Dass die Standards nicht umgesetzt wurden, hat die Flughafengesellschaft (FBB) zu verantworten, zuständig im Management ist Chef Rainer Schwarz. Der Flughafen hat das Lärmschutzprogramm eigenmächtig geringer ausgelegt, auf der Grundlage von täglich sechs Überschreitungen des 55-Dezibel-Grenzwertes berechnet – um Kosten zu sparen. Begründet wird das damit, dass auch in der Nacht sechs Überschreitungen zulässig sind, eine „innere Unlogik“ bestehe. Obwohl das Problem länger bekannt ist, hat der Flughafen nichts zur Lösung unternommen – etwa im Planergänzungsverfahren 2008/2009, in dem es um Lärmschutz ging. Stattdessen wurden Fakten ohne Rechtsgrundlage geschaffen. Erst am 18. April 2012 – drei Wochen vor dem damaligen Inbetriebnahmetermin – wurde eine förmliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt, um das bisherige Schallschutzprogramm nachträglich legalisieren zu lassen. Die Erfolgschancen sind aber gering.
Wie viel Geld ist für Schallschutz da?
Hier liegt das eigentliche Problem, für Anwohner ein Skandal: Der neue Flughafen entsteht in dicht besiedeltem Gebiet. Für Schallschutz vorgesehen waren nur 140 Millionen Euro, also pro Wohnung lediglich 5600 Euro – womit zu keinem Zeitpunkt die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses erfüllt werden konnten. Bislang wurden zwar 14 000 – nach dem Urteil hinfällige – Bewilligungen verschickt, aber erst in 2000 Wohnungen Schallschutzvorrichtungen installiert. Anwohner und Wohnungsgesellschaften haben sich gegen den Spar-Lärmschutz gewehrt. Das Land Brandenburg setzte auf der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2012 durch, dass die FBB kulanter bewilligt, etwa Lärmschutzfenster auch für Wintergärten und Zimmer mit niedrigen Deckenhöhen. Außerdem wurde die „Abgeltungsklausel“ gestrichen, mit der Anrainer für alle Zeit auf Ansprüche gegen den Flughafen verzichten sollten. Während der Bauetat von einst 2,2 Milliarden Euro (2002) bereits auf 2,9 Milliarden gestiegen war, wurde der Schallschutz-Etat um lediglich 17 Millionen auf 157 Millionen Euro aufgestockt.
Und wie teuer wird es nun?
Wenn der Schallschutz nach der Vorgabe von OVG und BVerwG umgesetzt wird, kostet das 500 bis 600 Millionen Euro. Der Flughafen selbst hat in einem Gutachten die Mehrkosten auf 257 Millionen Euro bis 297 Millionen Euro beziffert, wenn er einen Standard unter der Voraussetzung maximal einer Überschreitung des Spitzenpegels pro Tag (1 x 55 dB) sichern müsste. Dies wollte Brandenburgs Verkehrsministerium als Aufsichtsbehörde beim Flughafen durchsetzen, der die Auflage vom 5. Dezember 2011 aber ignorierte. Laut OVG-Beschluss kam aber Brandenburgs Verkehrsministerium dem Flughafen schon zu weit entgegen: Laut Planfeststellungsbeschluss dürfe es in den Wohnungen nicht eine, sondern gar keine Überschreitung des 55-dB-Pegels geben.
Der Sprung auf die Null-Lösung verteuert den BER-Lärmschutzaufwand am BER auf eine halbe Milliarde Euro. Dass es so teuer wird, liegt auch daran, dass es nicht reicht, in den Häusern Fenster auszutauschen. Es müssen Dämmungen an Fassaden und Dächern verstärkt, Be- und Entlüftungsanlagen eingebaut werden. Besitzer von knapp 4000 Wohnungen müsste man entschädigen, mit einem Drittel des Verkehrswertes.
Wie die Standards anderswo sind
Wie ist der Standard anderswo?
Die Flughafengesellschaft argumentiert, dass man um den BER herum „Tonstudios“ finanzieren würde. Allerdings erwiesen sich frühere Aussagen zum Schallschutz schon mehrfach als falsch. So behauptete Flughafenchef Rainer Schwarz im brandenburgischen Landtag im Februar 2012, es gebe „nirgendwo auf der Welt“ einen Flughafen, der die Anwohner auf 1 x 55 dB schütze. Das stimmt nicht: Der Flughafen Wien gewährleistet mit seinem Schallschutzprogramm nach eigenen Angaben, dass in den Wohnungen ringsum Spitzenpegel von 52/53 dB nicht überschritten werden. An den Flughäfen Düsseldorf und München, die die FBB anführt, sind zwar sechs Pegel-Überschreitungen zulässig – aber auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses.
Wie verhalten sich jetzt der Bund, Berlin und Brandenburg als Gesellschafter?
Das Urteil wird ein heißes Eisen auf der Aufsichtsratssitzung am Freitag sein. Die Interessen sind konträr. Brandenburg, das lange für mehr Lärmschutz auf verlorenen Posten kämpfte, wird auf Umsetzung des Urteiles pochen. Berlin und der Bund tauchen bislang ab, wollen die Verantwortung auf den Flughafen schieben, suchen zugleich nach Schlupflöchern, um die Summen abzuwenden. Der Bund fürchtet einen Präzedenzfall für andere deutsche Flughäfen. Berlin hat kein Interesse, ein Sanierungsprogramm für brandenburgische Hausbesitzer zu finanzieren. Zwar ist der OVG-Beschluss nicht anfechtbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Flughafengesellschaft trotzdem juristisch dagegen vorgeht. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering.
Eine Videoumfrage zum BER:
Profitiert die regionale Wirtschaft?
Wolfgang Rink von der Handwerkskammer Berlin hofft, dass die Ausschreibungen so gestaltet werden, dass die Glaser, Fensterbauer und Wärme-Kälte-Schallschutzisolierbetriebe der Region sich bewerben können. Bisher seien wegen der Kalkulationen beim Schallschutz eher große Unternehmen aus anderen Regionen zum Zuge gekommen. Bei den Flughäfen weist man das zurück. Man habe bei der Berechnung der Kostenerstattungsvereinbarungen für den Schallschutz „marktübliche Bedingungen“ berücksichtigt, sagt Flughäfen-Sprecher Erichsen. Seit Jahren arbeite man eng mit der regional zuständigen IHK Cottbus zusammen. Die Glaser der Hauptstadt hingegen sahen das Geschäft mit dem Schallschutz bisher an sich vorbei ziehen.
„Hier haben die Flughäfen und viele Anwohner wirklich Geld aus dem Fenster geworfen“, sagt Glasermeister Sven Klingele, Sprecher der Glaser-Innung Berlin. Viele würden gleich das ganze Fenster herausreißen lassen, nur weil die Flughäfen es ja bezahlten. „Dabei kann ein Fachmann relativ schnell erkennen, ob es nicht auch möglich ist, neue Isolierglasscheiben mit besseren Schalldämmwerten einzusetzen“.