Urteil in Karlsruhe: Verfassungsbeschwerden gegen Nachtflugregelung am BER gescheitert
Von 0 bis 5 Uhr soll Ruhe herrschen - vielen Anwohnern reicht das nicht. Doch nun bestätigten die Verfassungsrichter die Regelung.
Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm drei Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung ihrer Rechte auf Gesundheit und rechtliches Gehör. Der Hauptstadtflughafen BER soll nach jahrelangen Verzögerungen im Oktober 2020 eröffnet werden.
Nachtflugregelung ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz
Die Verfassungsrichter sahen keinen Verstoß gegen Artikel 103 (rechtliches Gehör) oder Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes. Das Bundesverwaltungsgericht habe das Gewicht der Nachtkernzeit erkannt und die besondere Bedeutung der Nachtruhe in der Nachtkernzeit betont sowie eine Gesamtbetrachtung der Lärmbelastung in der Summe vorgenommen, die durch die zugelassenen Ausnahmen entsteht.
Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein. Von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt eine Nachtkernzeit, in der nur besonders geregelte Flugaktivitäten zulässig sind. In der halben Stunde unmittelbar vor und nach der Nachtkernzeit sind großzügigere Ausnahmen erlaubt. (dpa)