Textlicher Fehler: Verfahren zur Bürgerbeteiligung am Checkpoint Charlie beginnt von vorn
Wegen einer kleinen Panne muss das Beteiligungsverfahren zur Bebauung am Checkpoint Charlie wiederholt werden. Eine Angabe war nicht präzise genug.
Im Beteiligungsverfahren für die Bebauung am Checkpoint Charlie gibt es eine Verzögerung. Wegen eines textlichen Fehlers wurde die Frist für Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern verlängert, nämlich nochmal um drei Wochen.
Das sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Mittwoch dem Tagesspiegel. In den bislang seit 1. Juli ausgelegten Akten sei ein textlicher Fehler gefunden worden. Die korrigierte Fassung könne nun im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebene öffentlichen Auslegungen bis zum 21. August kommentiert werden. Bereits eingegangene Stellungnahmen werden in der Auswertung berücksichtigt.
Am Donnerstag teilte die Sprecherin dann mit, worin der „textliche Fehler“ bestand. Und zwar darin, dass ein Hinweis fehlte, dass sich Bürger auch postalisch an dem Verfahren beteiligen können.
Zusätzliches informelles Beteiligungsverfahren
Auf der Homepage der Senatsverwaltung ist zum Neustart der Auslegung lediglich der unbegründete Hinweis zu finden, dass die Frist verlängert worden sei, außerdem wird aufgefordert: „Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.“
In dem Bebauungsplan geht es unter anderem um die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützen- und Zimmerstraße. Als Ziel wird die „Sicherung eines Bildungs- und Erinnerungsortes zur Geschichte des ehemaligen Grenzübergangs, einer öffentlich nutzbaren Freifläche als urbaner Platz sowie (...) eines hohen Wohnanteils“ genannt.
Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung hat die Senatsverwaltung ein sogenanntes informelles Beteiligungsverfahren durchgeführt, den „Partizipationsprozess Checkpoint Charlie“. Hierzu wurden unter anderem in Veranstaltungen, Ortserkundungen und Fachkolloquien die Wünsche von Anwohnern und Besuchern des Checkpoint Charlie sowie Expertenrat eingeholt.
Die gesetzliche Beteiligung in Form der öffentlichen Auslegung scheint hingegen für die Bevölkerung eher unattraktiv zu sein. Nach einer Woche waren in dem Raum der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Württembergischen Straße 6 in Wilmersdorf, in dem die Unterlagen ausgelegt sind, jedenfalls keine Namen in der Besuchsliste. Selbst Mitarbeiter auf der Etage hatten von der öffentlichen Auslegung keine Notiz genommen. Die Beteiligung ist aber auch online über die Homepage der Senatsverwaltung möglich.
Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Fassung des Artikels war die Rede von einer "einer schweren Panne". Diese Formulierung war bei der Bearbeitung des Textes redaktionell hinzugefügt worden. Diese Zuspitzung trifft aber nach dem jüngsten Kenntnisstand nicht zu.
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