Prozess am Amtsgericht Tiergarten: Untreue im Mauermuseum
Ein Mitarbeiter zweigte über Jahre 207.000 Euro ab, um seine Spielsucht zu finanzieren. Der Umgang mit Geld sei damals im Museum eher lax gewesen, berichten Zeugen.
Chefin Alexandra Hildebrandt fehlte, als ihr einstiger Mitarbeiter aus der Buchhaltung vor die Richter trat: Im Mauermuseum am Checkpoint Charlie hatte Thomas K. über Jahre hinweg Geld für sich abgezweigt – insgesamt 207.000 Euro. Wegen gewerbsmäßiger Untreue kam er am Donnerstag vor das Amtsgericht Tiergarten und gestand: „Ich habe Überweisungen getürkt, um meine Spielsucht zu finanzieren.“
In der Zeit von März 2013 bis Januar 2017 blieb der Schwindel im privaten Museum unentdeckt. 162-mal ergaunerte der Diplom-Kaufmann Beträge zwischen 213 und 5.567 Euro. Bis im Steuerbüro eine Summe von 6.000 Euro für Kopfzerbrechen sorgte. Ermittlungen führten zu zwei Anklagen. Im zweiten Fall wurde der Vater von K. mitangeklagt, der damals an der Kasse saß. 2015 hätten sie 6.000 Euro mit einer gefälschten Quittung veruntreut. Ein Vorwurf, den sie bestreiten.
Die Chefs hätten „dauernd Bargeld“ aus der Kasse genommen
Die 59-jährige Leiterin des Museums sollte vor allem zur zweiten Anklage befragt werden. Wie ihr Mann war sie zu 10.30 Uhr geladen. Sie fehlten. Die Zeugen seien unentschuldigt nicht erschienen, so das Gericht. 200 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft wurden verhängt und eine polizeiliche Vorführung für den nächsten Prozesstermin angeordnet.
Thomas K. hatte 2010 im Museum angefangen. Bereits damals sei er ein Zocker gewesen, so der Angeklagte. „Es hat sich gesteigert.“ Er habe mit doppelten Überweisungen begonnen. „Leider ist das, was ich gemacht habe, nicht eher aufgefallen.“ Inzwischen habe er eine Therapie hinter sich und suche einen beruflichen Neuanfang. Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine Spielsucht.
Nach Aussagen von Zeugen entstand der Eindruck, dass der Umgang mit Geld damals im Mauermuseum eher lax war. Die Chefs hätten „dauernd Bargeld“ aus der Kasse genommen.
Hildebrandt wegen Entbindung zu spät
Der Prozess gegen den mitangeklagten Vater von K. wurde abgetrennt. Er soll später neu aufgerollt werden. Für den Sohn forderte der Ankläger drei Jahre Haft. Das Gericht folgte dem Anwalt und verhängte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Zudem wurde die Einziehung von 207.000 Euro angeordnet.
Und dann tauchte die Museums-Direktorin, die mit 58 Jahren ihr siebtes Kind erwartete, doch noch auf. Zweieinhalb Stunden zu spät, hieß es. Sie soll erklärt haben, sie habe „gerade entbunden“. Sie kann nun schriftlich vortragen, warum sie fehlte. Das Gericht würde den Sachverhalt dann prüfen.
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