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Weniger Tempo, weniger Dreck. So lautet zumindest eine Idee für sauberere Stadtluft.
© Lars von Törne

Dieselfahrzeuge in Berlin: Tempo 30 statt Fahrverbot

Ob das Land gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegt, ist noch offen. Alternativen zu Fahrverboten könnten Tempo-30-Zonen sein.

Ob das Land gegen das Fahrverbots-Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegt – was die Richter zugelassen haben – soll sich erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dies sagte Staatssekretär Stefan Tidow aus der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Statt weitere Fahrverbote werde es wahrscheinlich eher mehr Tempo-30-Bereiche geben, teilte er weiter mit. Für ein Berufungsverfahren setzt sich die CDU ein.

Neben den angeordneten Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Euro-5-Norm auf elf Abschnitten von acht Straßen hat das Gericht angeordnet, dass die Verwaltung auf weiteren 117 Abschnitten mit einer Länge von zusammen 15 Kilometern prüfen muss, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zum Einhalten des Grenzwertes erforderlich sind. Als Alternative böten sich hier weitere Tempo-30-Bereiche an, sagte Tidow.

Tempo 30 nicht planlos einführen

Einen Antrag der CDU, diese Bereiche nicht „planlos“ zu erweitern, sondern erst dann, wenn nachgewiesen sei, dass das Limit den Schadstoffausstoß verringere, lehnten die Koalitionsparteien ab. Tempo 30 sei auch in der Vergangenheit nicht planlos eingeführt worden, sagte Tidow. Er ist überzeugt, dass die bisherigen Maßnahmen des Senats – unter anderem Tempo 30 und das Fördern von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieb – wirken werden und der Schadstoffausstoß sinke.

Tidow bestätigte ferner, dass es schwierig werde, das Fahrverbot zu kontrollieren. Er erwarte aber, dass sich die betroffenen Dieselfahrer an das Verbot halten werden. Um zu vermeiden, dass betroffene Autofahrer die Verbotsbereiche auf benachbarten Straßen umfahren, solle man prüfen, ob dort kleinflächig Tempo 30 angeordnet werden könne, schlug Harald Moritz (Grüne) vor.

Nur Harald Laatsch von der AfD bezweifelte, ob der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel zu einer Gefährdung der Gesundheit führe. An Arbeitsplätzen sei ein Wert von 950 Mikrogramm zugelassen.

CDU sucht mit Experten nach Lösungen

Obwohl das Abgeordnetenhaus hier nichts beschließen kann, nahm der Ausschuss auch mit den Stimmen der CDU einen Antrag der Regierungsfraktionen an, der fordert, dass die Hersteller manipulierte Abgaseinrichtungen auf eigene Kosten nachrüsten müssen. Hier bewege sich aber der Bundesrat, sagte der SPD- Abgeordnete Daniel Buchholz, weil auch Hessen inzwischen diese Linie verfolge. Rechtlich sei es zwar schwierig, die Hersteller zu diesem Schritt zu verdonnern, aber Bußgelder könne die Bundesregierung verhängen. Oder die Zulassung widerrufen.

Die CDU will nun auf einem Gipfeltreffen gegen Fahrverbote mit Experten „ausloten“, was jetzt getan werden müsse, teilte die Fraktion mit. Man müsse die Grenzwerte für Schadstoffe einhalten, müsse aber umgekehrt weitere Sperrungen verhindern.

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