Dircksenstraße in Mitte: Tempo-10-Zone aufgehoben
Ein Anwohner hatte gegen Tempo 10 in der Dircksenstraße geklagt. Das Oberverwaltungsgericht gab ihm Recht. Die Begrenzung sei in der StVO nicht vorgesehen.
Der Straßenverkehr darf grundsätzlich nur durch Verkehrszeichen geregelt werden, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgebildet sind. Mit dieser Begründung hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Anordnung einer Tempo-Zehn-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte auf, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 B 16.17) Ein Anwohner hatte gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung geklagt.
Maßgeblich für die Verkehrsregelung seien die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie die im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten, befand das OVG. Einer Auslegung seien daher enge Grenzen gesetzt. Insbesondere könne durch Auslegung kein neues, in den einschlägigen Vorschriften nicht vorgesehenes Vorschriftszeichen eingeführt werden.
Ebenso wenig sei dessen Einführung mit Zustimmung der obersten Landesbehörde zulässig. Dies sei nur bei sogenannten Zusatzzeichen möglich, die in der Regel unter einem Verkehrszeichen angebracht werden.
Das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz anders entschieden: Der Umstand, dass die Straßenverkehrsordnung und der amtliche Verkehrszeichenkatalog nur die Vorschriftszeichen mit Tempo-30-Zone und Tempo-20-Zone vorsehe, stehe der Anordnung einer Tempo-Zehn-Zone nicht entgegen. Dieses Urteil hob das OVG nun auf. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu.
Nicht nur in der Dircksenstraße gilt bisher Tempo 10. Auch in anderen Bezirken stehen solche Verkehrszeichen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde teilweise wegen erheblicher Schäden an Fahrbahnen angeordnet. (Tsp/AFP)