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Rechtsextremist. Der selbsternannte Volkslehrer Nikolai Nerling tummelt sich gern auf Kundgebungen von Rechten und Verschwörungstheoretikern und dokumentiert diese. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft leugnete er auch den Holocaust – eine Straftat.
© imago/IPON
Exklusiv

„Volkslehrer“ aus Berlin: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen rechtsextremen Youtuber

Volksverhetzer statt Volkslehrer? Aus dem Berliner Schuldienst wurde Nikolai Nerling 2018 entlassen. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn.

Wenn Nikolai Nerling öffentlich spricht, dann weiß er genau, was er darf und was nicht. Dann weiß der rechtsextreme YouTuber, mit welchen Formulierungen und Handlungen er sich strafbar macht und mit welchen er die gleiche Nachricht vermittelt, die Strafbarkeit aber Auslegungssache bleibt.

Da unterhält sich der ehemalige Berliner Grundschullehrer, der 2018 vom Schuldienst ausgeschlossen wurde, in einem seiner Youtube-Videos mit zwei Männern über die Besucherzahlen einer Demonstration. Er erzählt, in einem früheren Beitrag habe er behauptet, es seien „sechs Millionen“ anwesend gewesen, doch da habe er sich „wohl vertan. Das war recht übertrieben“, sagt Nerling in dem Video.

Einer der Männer pflichtet bei: „Das wäre logistisch gar nicht möglich gewesen.“ Und Nerling antwortet: „Eben. Wo hätten die alle herkommen sollen.“ Und weiter: „Das mussten wir jetzt klären, damit nicht falsche Gerüchte aufkommen oder über Jahrzehnte falsche Informationen rumgeistern.“

Andeutungen am Rande des Sagbaren

Mit keinem Wort erwähnen Nerling oder seine zwei Gesprächspartner das Wort „Holocaust“, doch auch so ist klar, was sie sagen. Weil die Leugnung des Holocaust strafbar ist, machen sie sie nicht explizit. Andeutungen, Insinuationen, eine Sprache aus Stellvertreterworten – Rechtsextremisten wie Nikolai Nerling sind gewieft darin, am Rande des Sagbaren entlangzuschaben.

Jetzt hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 39-Jährigen erhoben. In sechs Punkten werden Nerling darin unter anderem Verharmlosung von Gräueltaten des Nationalsozialismus, Leugnen der Schoah, Zeigen des Hitlergrußes sowie Beleidigung und körperliche Misshandlung vorgeworfen – das meiste Beweismaterial lieferte der Angeklagte dabei selbst durch die von ihm unter dem Pseudonym „Der Volkslehrer“ veröffentlichten Videos.

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Eines dieser Videos publizierte Nerling im Frühjahr 2018. Es zeigt ihn im Interview mit der erneut wegen Volksverhetzung verurteilten und inhaftierten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. In dem Interview, das weiterhin online abrufbar ist, behauptet Haverbeck, in dem ehemaligen Vernichtungslager in Auschwitz seien „vielleicht 356.000“ Menschen getötet worden und führt weiter aus: „Also können wir jetzt auch sagen, den Holocaust hat es nicht gegeben.“

In einer Sequenz, die zu Beginn des Videos gezeigt wird, sagt Haverbeck außerdem: „Dass man dann die Verpflichtung hat sich dafür einzusetzen, dass diese Lüge, diese Schuldenlast, die auf dem deutschen Volk liegt, gehoben wird.“

Strafe von 10.800 Euro

So beginnt das 15 Minuten lange Video, in dem Nerling seiner Gesprächspartnerin in nichts widerspricht und in allem beipflichtet, sie sogar als „Grande Dame der Freiheitsbewegung und Wahrheitsbewegung“ bezeichnet. Wieder leugnet und verharmlost Nerling den Holocaust nicht explizit selbst, doch dieses Mal reichen Veröffentlichung und Verbreitung des Interviews sowie sein Bewusstsein über Haverbecks Falschdarstellungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft für eine Anklage, die Nerling in diesen Tagen zugestellt wurde.

Dass Nerlings Verschleierungen ihn nicht vor Strafe schützen, zeigte erst kürzlich der Schuldspruch des Dachauer Richters Lukas Neubeck. Angeklagt war Nerling dort, weil er bei einem Besuch in der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau den Holocaust geleugnet und sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hatte.

In dem Schuldspruch sagte der Richter, Nerling erwähne in dem selbst veröffentlichten Video zwar das Wort „Holocaust“ nicht – „so schlau ist er“. Seine Worte würden aber „in der Gesamtschau darauf abzielten, den Völkermord nicht nur zu verharmlosen, sondern auch zu leugnen“. Als Strafe soll er 10.800 Euro an die Gedenkstätte Dachau bezahlen, sein Kameramann weitere 3000.

Erst suspendiert, später ganz entlassen

So geht das mit Nerling seit Jahren. Der 39-Jährige, der von 2009 bis 2018 an einer Grundschule in Berlin-Gesundbrunnen unterrichtete und nebenbei über seinen YouTube-Kanal Verschwörungstheorien sowie antisemitisches, rassistisches und völkisches Denken verbreitete. Nach einem Bericht des Tagesspiegels, der Anfang 2018 erschien, wurde Nerling zunächst vom Schuldienst suspendiert, später ganz entlassen.

Seitdem finanziert er sich durch Spenden seiner Fans, die sich in den Kommentarspalten der Videos an jeder seiner Gradwanderungen ergötzen.

So auch in dem Video, das der rechtsextreme Youtuber im Mai 2018 publizierte, auch dieses ist Gegenstand der neuen Anklage. Darin spricht Nerling über den Frankfurter Juden Igor Schwarzmann, macht sich über dessen jüdisch klingenden Nachnamen lustig und greift ihn bewusst in seiner jüdischen Identität an.

Die Anklage hier lautet Beleidigung, doch die Kommentare unter dem Video zeigen, dass Nerlings verbale Andeutungen bei seinen Unterstützern noch ganz anders verstanden werden. Einer zitiert Hitler, ein anderer schreibt: „Antisemitismus ist wie eine Droge, weil verboten, möchte man immer mehr davon haben, und sie macht zudem höllisch Spaß. Mehr davon, mehr davon …“

Nerling drohen Haftstrafen

Igor Schwarzmann wehrt sich seit Jahren gegen Videos und Äußerungen wie diese. Erst im Februar erließ das Landgericht Frankfurt am Main auf Schwarzmanns Antrag zwei einstweilige Verfügungen gegen Nerling. Dieser hatte im Januar zwei Videos publiziert, in denen er antisemitische Äußerungen als vermeintliche Zitate von Immanuel Kant, Richard Wagner oder Benjamin Franklin verlas.

Verstößt Nerling gegen die einstweilige Verfügung, drohen ihm nun Haftstrafen, zudem muss er auch so die Prozess- und Anwaltskosten aus einem Streitwert von insgesamt 40 000 Euro tragen. Es sind richterliche Entscheidungen wie diese, die wichtige Schritte im Kampf gegen den Rechtsextremismus markieren, doch Menschen wie Nerling wissen die Schlupflöcher des Internets bestens zu nutzen.

Mehrfach schon sperrte Youtube Nerlings rechten „Volkslehrer“-Kanal, doch aktuell ist er wieder online. Die meisten seiner Videos finden sich außerdem auf Nerlings privater Homepage, und werden, wenn sie gesperrt werden, auf dritten und vierten Seiten erneut hochgeladen. Auch über einen Telegram-Kanal verbreitet Nerling seine kruden Ansichten.

Jede neue Anzeige, jede neue richterliche Vorladung zelebriert der 39-Jährige daher geradezu mit seinen Zuschauern. Es wäre nicht überraschend, wenn er dasselbe mit der Anklageschrift der Berliner Staatsanwaltschaft macht.

Erst Ende Februar hatte die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gemeinsam mit Claudia Vanoni, der Antisemitismusbeauftragten der Berliner Staatsanwaltschaft, an die Richterschaft appelliert, Antisemitismus in Urteilen auch klar als Motiv zu benennen. Wann der Prozess gegen Nikolai Nerling vor dem Berliner Strafgericht eröffnet wird, ist noch ungewiss.

Das Gericht muss noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Doch klar ist: Genau an Fällen und Verhandlungen wie diesen wird sich die Berliner Justiz nach der Forderung der Generalstaatsanwältin messen lassen müssen.

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