Wegen Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen AfD-Politiker
Jan-Ulrich Weiß, Kreischef der AfD in der Uckermark, postete bei Facebook eine antisemitische Karikatur. Nun beantragte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung einen Strafbefehl. Auch der Bruder des AfD-Politikers steht vor Gericht - wegen Handels mit Nazi-Devotionalien
Wegen einer antisemitischen Karikatur soll der uckermärkische AfD-Kreischef und Fast-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß (39) eine Strafe von 5000 Euro zahlen. Die für Internetkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus beantragte beim Amtsgericht Prenzlau einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu 50 Euro. Ein entsprechender Bericht der "Bild"-Zeitung wurde dem Tagesspiegel am Donnerstag bestätigt.
Weiß hatte auf seine Facebook-Seite eine antisemitische Karikatur gestellt: Sie zeigte ein Bild des jüdischen Bankiers Jacob Rothschild und der geldgierigen Figur „Mr. Burns“ aus der Serie „Die Simpsons“, daneben wird Rothschild als reich, den weltweiten Finanzsektor kontrollierend und Politik und Medien steuernd dargestellt. Weiß selbst hatte den Antisemitismus-Vorwurf stets zurückgewiesen. „Wer mich persönlich kennt, der weiß, dass ich alles bin, aber definitiv kein Nationaler oder Antisemit“, hatte Weiß gesagt. Bekannt ist vielmehr, dass sich Weiß in Kreisen der Reichsbürger bewegt. In einem anderen Facebook-Eintrag bezeichnete Weiß den NSU-Prozess als Schauprozess.
Das AfD-Landesschiedsgericht sah keinen Antisemitismus
Auf Betreiben von AfD-Landeschef Alexander Gauland sollte Weiß ausgeschlossen werden. Dies scheiterte am Landesschiedsgericht, es entschied, dass die Karikatur zumindest nicht eindeutig antisemitisch sei und Weiß kein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden könne. Jetzt liegt der Fall vor dem Bundesschiedsgericht.
Weiß hatte nach der Landtagswahl im September zwischenzeitlich Chancen, als Nachrücker in den Landtag zu kommen. Dann aber hatte die PNN seine antisemitische Karikatur bei Facebook publik gemacht, eine in „Stürmerqualität“, wie Gauland bemerkt hatte. Deshalb hatte ihn die Fraktion aber vorsorglich ausgeschlossen. Am Ende wurde es auch nichts mit dem Nachrücken in den Landtag. Der Grünen-Landtagsfraktionschef Axel Vogel hatte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Weiß bei der brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft gestellt.
Prozess gegen den Bruder wegen Nazi-Zeichen
Ärger hat Weiß auch in seiner Familie. Sein 43-jähriger Bruder Uwe (Name geändert) muss sich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 41 Fällen am Amtsgericht in Prenzlau verantworten. Ihm wird vorgeworfen, unter falschen Namen von 2005 bis 2010 einen massiven illegalen Handel mit Devotionalien aus der NS-Zeit in Internet-Auktionshäusern betrieben zu haben. Es handelte um von Originalen kaum zu unterscheidende Nachbildungen wie Ritterkreuze, Koppelschlösser, Nahkampfspangen oder SS-Ehrendolche. Die Preise reichten von 10 bis 45 Euro pro Stück. Insgesamt hatte die Polizei über 650 Käufer ermittelt. Die Gelder flossen auf Bankkonten in Görlitz, Gera und Potsdam. Bis 2006 soll er als Geschäftsführer und Gesellschafter einer mittlerweile insolventen polnischen Firma die NS-Replika sogar selbst hergestellt haben.
Drei Anträge der Verteidigung auf Einstellung wegen Verschleppung des Verfahrens, Verjährung einzelner Delikte und unpräziser Anklageschrift wurden vom Gericht abgelehnt. Der Vorstoß eines Verständigungsangebotes seitens des Gerichtes, dass der Angeklagte bei vollem Schuldeingeständnis mit einer mit einer Bewährungsstrafe rechnen könnte, wurde vom Angeklagten abgelehnt.
Der Bruder soll illegal Devotionalien aus der NS-Zeit in Internet gehandelt haben
Der gestern als Zeuge geladene Bruder des Angeklagten Jan-Ulrich Weiß erschien nicht, schickte aber ein Fax. Er begründete seine Abwesenheit mit Sorge um die Sicherheit für sich und seine Familie. Der Angeklagte soll die persönlichen Daten seines Bruders ebenfalls für seine Netz-Aktivitäten genutzt haben: Sein Haus war im Oktober 2009 neben weiteren sechs Objekten von der Polizei durchsucht worden. Eine kurze Zeit galt Jan-Ulrich Weiß als Beschuldigter. Eine ehemalige Lebensgefährtin bestätigte gestern, den Hang des Angeklagten zu NS-Militaria und dass er damit prahlte, Nachbildungen in Polen herzustellen und im Internet zu verkaufen. Teilweise flossen Gelder aus diesen Verkäufen auch auf ihr persönliches Bankkonto. Der Prozess wird kommenden Mittwoch fortgesetzt.
Im November 2012 scheiterte ein erster Prozess, weil der Angeklagte ein Verständigungsangebot des Gerichts ablehnte. Der Mann sollte bei vollem Schuldeingeständnis mit einer Haftstrafe von einem Jahr davon kommen. Die wäre dann auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Dieses Angebot wurde vom Angeklagten nicht angenommen. Sein Verteidiger schlug im Gegenzug eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vor. Das war für Staatsanwaltschaft und Gericht nicht akzeptabel.