zum Hauptinhalt
Der Streit um die Kennzeichnungspflicht ist noch nicht beigelegt.
© dpa

Koalitionsverhandlungen: SPD und CDU streiten um die Sicherheit

Die CDU will, dass potenzielle Unruhestifter in Zukunft länger in Gewahrsam bleiben, als bisher. Juristen und Bürgerrechtler sind empört. Auch die Debatte um die Kennzeichnungspflicht ist erneut entbrannt.

SPD und CDU streiten in diesen Tagen vor allem über Sicherheitsfragen. Zunächst ist unklar, ob Menschen in Berlin bei tatsächlichen oder nur angenommenen Gefahrenlagen auch ohne Tatvorwurf bis zu vier Tagen in Gewahrsam genommen werden dürfen. Empört reagierten am Sonnabend zahlreiche Juristen und Bürgerrechtler auf die Idee der künftigen Koalitionspartner, den Unterbindungsgewahrsam zu verlängern.

Die CDU soll bei den Gesprächen durchgesetzt haben, Unterbindungs- und Vorbeugegewahrsam von bisher maximal 47 Stunden auf 96 Stunden zu erhöhen: Derzeit dürfen Menschen in Berlin nach einer Festnahme bis zum Ablauf des folgenden Tages in Gewahrsam gehalten werden, auch wenn sie keiner Straftat bezichtigt werden. Unterbindungs- oder Vorbeugegewahrsam wird meist gegen Gruppen verhängt, wenn eine Beteiligung an Ausschreitungen erwartet wird oder Treffpunkte der Drogenszene aufgelöst werden sollen. „Eine Verlängerung dieses Gewahrsams käme einer Strafe gleich, ohne dass zuvor eine Straftat begangen worden sein müsste“, sagte Peer Stolle vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein.

Erstaunt reagierten am Sonnabend Politiker darauf, dass die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in der Koalitionsrunde am Freitag wieder strittig war. In den Fachgruppen hatten sich SPD und CDU offenbar darauf verständigt, ein rotierendes Nummernsystem einzuführen: Nach einer bestimmten Zeitspanne, die nicht weiter definiert wurde, soll die einem Polizisten zugeordnete Nummer wieder ausgetauscht werden. Wo genau die Nummern mit der entsprechenden Zuordnung gespeichert werden, wurde noch gar nicht thematisiert. Jetzt aber stellten die SPD-CDU-Verhandlungsgruppen die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht wieder „streitig“, das heißt: Es muss nachverhandelt werden.

Berlin hatte als erstes Bundesland kürzlich Namens- oder Nummernschilder eingeführt. Dies war vor allem eine Forderung des einstigen Koalitionspartners Linke, um prügelnde Beamte etwa bei Demonstrationen leichter identifizieren zu können. Die Beamten können dabei zwischen Namensschild und Nummer wählen. Noch-Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte die Dienstanweisung gegen den Widerstand der Arbeitnehmervertreter durchgesetzt, die Polizeigewerkschaften klagen derzeit. Die CDU lehnte diese Umsetzung der Kennzeichnungspflicht ab. Senatsintern wird davon ausgegangen, dass sich die Regelung nur schwer wieder abschaffen lasse. Außerdem bereiten auch Bundesländer wie Brandenburg die Einführung von Namensschildern oder Personalnummern vor.

Zur Startseite