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Das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, ist umstritten.
© dpa

Betreuungsgeld: SPD: Berlin soll mit Hamburg klagen

Die SPD-Fraktion will, dass sich der Senat der Klage Hamburgs vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld anschließt.

Die SPD-Fraktion will, dass sich der Senat der Klage Hamburgs vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld anschließt. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion beschlossen. Hamburg hat die Klage bereits im Februar 2013 eingereicht. „Der Bund ist für das Betreuungsgeldgesetz nicht zuständig. Das Recht zur Gesetzgebung liegt prinzipiell bei den Bundesländern“, heißt es zur Begründung.

Der SPD-Abgeordnete Joschka Langenbrinck, der den Antrag mitinitiiert hat, nennt das Betreuungsgeld eine „Kita- Fernhalte-Prämie“. Er fordert, das Geld dafür in den Kita-Ausbau zu investieren. Seit der Einführung des Betreuungsgeldes am 1. August bis zum Stichtag am 31. Januar wurden 2696 Anträge in Berlin gestellt. Die meisten in Mitte (357) und Pankow (325), die wenigsten in Lichtenberg (136). Eltern, die ihre nach dem 1. August 2012 geborenen Kinder bis zum dritten Geburtstag privat betreuen, können es beantragen, es beträgt 100 Euro im Monat.

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