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Der deutsche Rechtsextremist Horst Mahler
© Balazs Mohai/MTI/AP/dpa

Rechtsextremist Horst Mahler: Sparkasse kündigt Spendenkonto für Holocaust-Leugner

Rechtsextremist Horst Mahler hatte über ein Konto der Berliner Sparkasse Spenden von der rechten Szene erhalten. Die Bank muss das nicht dulden, bestätigt das Landgericht Berlin.

Kein Asyl in Ungarn, Auslieferung nach Deutschland und bald wieder Haft im Gefängnis von Brandenburg/Havel – obendrein bricht dem Holocaust-Leugner, Neonazi und Ex-RAF-Terroristen Horst Mahler eine Finanzquelle weg. Die Berliner Sparkasse hat das Spendenkonto für den 81-Jährigen gekündigt. Grund ist ein YouTube-Video vom 19. April.

An diesem Tag sollte er in Brandenburg/Havel erscheinen, um eine Reststrafe von dreieinhalb Jahren abzusitzen. Stattdessen tauchte er unter und bat die rechte Szene via Video darum, Spenden für seine Flucht und seinen Lebensunterhalt auf das Sparkassenkonto einzuzahlen. Seitdem kam Geld von Neonazis aus dem In- und Ausland, ein häufiger Verwendungszweck: „Spende für Kamerad Mahler“.

Im Internet hagelte es Kritik für das öffentlich-rechtliche Geldinstitut, es reagierte schnell. Drei Tage nach Erscheinen des Videos kündigte und sperrte die Sparkasse das Konto, das auf den Namen seiner Ehefrau lief. Da war Mahler offenbar bereits auf dem Weg nach Ungarn.

Der zuständige Filialleiter der Sparkasse sagte der aufgebrachten Ehefrau, das Konto dürfe nicht für die Flucht eines wegen seiner rechtsextremistischen Taten mehrfach Bestraften genutzt werden. Die Sparkasse müsse das nicht dulden.

Mehrfach bot die Bank der Frau als Ersatz ein Basiskonto an, auf das keine Spenden eingehen dürften, über das aber Einzugsermächtigungen abgewickelt werden könnten. Doch sie lehnte ab, obwohl sie das Konto nach eigener Darstellung für ihre Lebensführung dringend brauche und über keine andere Kontoverbindung verfüge.

Landgericht: Bank muss das Spendenkonto nicht dulden

Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Auffassung der Sparkasse in einem Eilbeschluss, gefasst am 18. Mai, wenige Tage nachdem Mahler in Ungarn festgesetzt und in Abschiebehaft genommen wurde. Die fristlose Kündigung des Kontos sei gerechtfertigt. Es sei „dazu genutzt worden, die Flucht des wegen Volksverhetzung und Judenhasses mehrfach rechtskräftig bestraften Ehemanns der Klägerin, der im April 2017 zum Antritt einer rechtskräftig verhängten Gefängnisstrafe aufgefordert worden war, zu finanzieren."

Die Sparkasse müsse nicht dulden, eine Strafvereitelung zu unterstützen. Entscheidend sei, dass der Bank die Vertragsbeziehung nicht zumutbar sei. Ihr drohe sonst ein erheblicher Verlust ihres Ansehens.

Zuvor hatte das Landgericht am 27. April nach einer Eilklage von Mahlers Frau noch entschieden, dass das Konto vorläufig weiterzuführen sei. Nach dem Widerspruch der Bank wurde dies nun wieder aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Kammergericht ist zulässig.

Mahlers Frau war laut Urteil seit 20 Jahren Kundin bei der Bank und unterhielt dort eine Girokontoverbindung mit einem Dispositionskredit von knapp 9800 Euro. Darüber liefen auch ihre geschäftlichen Zahlungen und eine Kreditkarte, eine Visa-Card in Gold mit einem Limit von 1000 Euro.

Mahler wurde 2009 wegen Hetze gegen Juden zu zehn Jahren Haft verurteilt. 2015 kam er auf Bewährung frei. Im Frühjahr entschied die Münchener Staatsanwaltschaft, dass er seine Strafe doch absitzen müsse, da er noch aus der Haft heraus antisemitische Pamphlete verbreitet hatte. In Ungarn hat Mahler den rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orbán vergeblich um politisches Asyl gebeten.

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