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Historischer und moderner Wohnraum an der Frankfurter Allee im Bezirk Friedrichshain.
© Wolfgang Kumm/dpa

Immobiliengeschäfte: So könnte Berlin das Steuer-Schlupfloch beim Häuserkauf schließen

Mit Hilfe von "share deals" können Immobilienhändler sich die Grunderwerbssteuer umgehen. Ein Gutachten sieht Chancen gegen dieses Schlupfloch.

Gerecht ist dieses Gesetz nicht, zumal es nur einen kleinen Kreis von Immobiliendealern begünstigt. Durch dieses Schlupfloch müssen sie fast keinen Cent Grunderwerbssteuer bezahlen beim Handel mit Wohnhäusern – anders als jeder andere, der ein Haus oder eine Wohnung kauft. Die Rede ist von „share deals“: „Anteilsgeschäfte“. Mit diesem Trick kaufen und verkaufen Rendite-Jäger Anteile von Firmen mit Abertausenden Wohnungen – und nur wegen der Verpackung der Immobilien in einem Firmenmantel gehen die Finanzämter leer aus. Berlin kostete das Hunderte Millionen Euro. Ein neues Gutachten sieht jetzt die Chance, das Unrecht bei der Wurzel zu packen.

Das Gutachten stammt von Ulrich Hufeld von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Die steht nicht im Ruf, „Gefälligkeitsgutachten für die Grünen zu verfassen“, wie deren Bundestagabgeordnete Lisa Paus sagte. Hufeld kommt trotzdem zum Ergebnis, dass „wir ein Gleichbehandlungsproblem“ im Zusammenhang mit den Share Deals haben. Denn der Begriff der Grunderwerbsteuer selbst enthalte den Grundsatz, dass die Steuer „alle treffen soll“. Genau daran müsse eine Reform anknüpfen mit dem Ziel, die Ausnahmen zu streichen.

Sogar ein Rechtsgutachten des Bundesrats fand keinen wirksamen Ansatzpunkt

Was jedem, der mal eine Wohnung oder ein Haus gekauft hat und in Berlin 6,5 Prozent des Kaufpreises an das Finanzamt zahlen musste, selbstverständlich erscheint, ist es im politischen Ringen keineswegs. Das liegt an den einflussreichen Lobbys und der schwierigen Rechtsmaterie, die bisher noch jeden Reformvorschlag durch entsprechende rechtliche Bedenken infrage stellt.

Sogar ein Rechtsgutachten des Bundesrats fand keinen wirksamen Ansatzpunkt – obwohl die Länder ein vitales Interesse an der Schließung der Lücke haben, denn ihnen entgehen die Steuereinnahmen. Die Bundesregierung selbst bereitet einen Vorschlag vor, der kaum anderes verspricht, weil die CDU keinen Reformbedarf sieht.

Die Reformvorschläge seien "radikal", meint Hufeld

Hufeld von der Bundeswehr-Universität dagegen leitet aus dem Verfassungsrecht selbst ab, dass die Grunderwerbsteuer „unausweichlich“ nicht nur die Zahlungskraft von Neueigentümern erfasst, des Bürgers, der eine Wohnung kauft, sondern auch „desjenigen, der mehrheitlich Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwirbt“. Damit wäre der Kauf von 50 Prozent der Anteile an einer Firma mit Immobilien-Beständen grunderwerbsteuerpflichtig.

„Radikal“ nennt Hufeld diesen Reformvorschlag, aber genau „das ist Politik“. Und es decke sich mit dem, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe „seit Jahrzehnten“ von der Politik fordere, nämlich zu gestalten im Rahmen des Grundgesetzes.

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