14.000-Euro-Rechnung der Feuerwehr: Skippers teure Rettung
Die Besitzerin des Terriers im Dachsbau soll 14 000 Euro an die Feuerwehr zahlen. Das ist kein Einzelfall. Was meinen Sie: Ist das gerecht - oder nicht?
Eine Hunderettung ist kein Spaß – oder zumindest ein teurer. Für das Ausbuddeln des Terriers „Skipper“ stellt die Feuerwehr dem Frauchen jetzt 14 000 Euro in Rechnung. Der kleine Hund hatte sich im November vergangenen Jahres losgerissen und war in einen Dachsbau geflüchtet. Dort hing er fest. Stundenlang grub die Feuerwehr – dann prüften zwei Monate die Juristen der Innenverwaltung, ob eine Rechnung geschrieben werden muss. Ergebnis: Sie muss. Wie berichtet, war der Feuerwehr nach dem ungewöhnlichen Einsatz das Schreiben einer Rechnung zunächst etwas peinlich gewesen. Die Beamten hatten der Hundebesitzerin schon während des Einsatzes vorgerechnet, dass der mindestens 10 000 Euro kosten werde. Während 40 Beamte den Wald bei Konradshöhe drei Meter tief ausschachteten, tickte die Uhr nach Vorgaben der seit 2011 geltenden „Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung“. Doch die juristische Prüfung ergab, dass es keine Möglichkeit gebe, auf die Forderung aus reiner Gefälligkeit zu verzichten.
Als 2005 „Paul“ in einen Fuchsbau gekrochen war, hatte dies nur 5286 Euro gekostet, obwohl der Einsatz ebenso umfangreich gewesen war, damals war sogar ein Radlader angefordert worden, um 20 Kubikmeter Erdboden auszuheben. Paul gehörte dem CDU-Bundestagsabgeordneten Karl-Georg Wellmann, der davon profitierte, dass nach der alten Gebührenordnung nur die ersten zwei Stunden des knapp fünfstündigen Einsatzes bezahlt werden mussten. Doch nun werden die Kosten pro Minute abgerechnet, und zwar bei allen Feuerwehreinsätzen außerhalb der Brandbekämpfung. Die Katze im Baum, der Hund im Bau, die Öllache auf der Fahrbahn. Der Einsatz für „Skipper“ dauerte von 18.19 Uhr bis 1.33 Uhr, also mehr als sieben Stunden.
Das meiste Geld bringt der Feuerwehr aber natürlich der Einsatz der Rettungswagen ein, der von den Krankenkassen getragen wird. Die Einnahmen steigen: 2011 kamen 83 Millionen zusammen, 2012 waren es 88 Millionen, wie es im noch nicht veröffentlichten Jahresbericht der Feuerwehr heißt.
Zwei Autofahrer hatten die alte Gebührenordnung gekippt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nach ihren Klagen im Februar 2011 die Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung für nichtig erklärt. Begründung; Die Abrechnung nach angefangenen halben oder ganzen Stunden sei nicht präzise genug. Ein Jahr lang wurde nach diesem Urteil keine Rechnungen geschrieben. Erst 2012 hatte der Senat die neue Verordnung beschlossen – die aber rückwirkend ab Tag der Urteilsverkündung im Februar 2011 gilt. Bezahlen müssen also alle. Der „Berg“ an damals nicht geschriebenen Rechnungen werde langsam abgearbeitet, sagte ein Sprecher. Da die Verjährungsfrist sehr lange sei, werde es keine Ausfälle geben. Eine Rechnung für einen Einsatz könne auch nach zwei Jahren noch kommen. In der Abteilung, die die Rechnungen schreibt, gebe es Personalprobleme, sagte ein Sprecher. Berlin erhebt erst seit 2003 Gebühren, später als andere Städte.
Was denken Sie? Ist es gerecht, Hundebesitzer für einen solchen Einsatz mit 14000 Euro zur Kasse zu bitten? Nutzen Sie die leicht zu bedienende Kommentarfunktion direkt unter diesem Artikel und diskutieren Sie mit!
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