Dokumentiert: Senatsverwaltung für Gesundheit zum Thema Hundekot
Hier dokumentieren wir, was die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt auf unsere Fragen zum Thema Hundekot antwortet.
In einer Online-Umfrage zu Berliner Alltagsproblemen stufen unsere Leser den auf Gehwegen, in Grünanlagen und auf Spielplätzen liegen bleibenden Hundekot als zweitwichtigstes Problem ein (knapp nach dem Lärm und deutlich vor dem Vandalismus). Wie nimmt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt dazu Stellung, dass das Hundekotproblem in Berlin offenbar nicht nachhaltig gelöst wird?
Ansätze zur Lösung des Hundekotproblems sieht der Senat in einer Kombination aus Verfolgung und Ahndung von Verstößen aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften durch die bezirklichen Ordnungsämter, Angeboten an die Hundehalter für die Beseitigung und Entsorgung des Hundekots, Beseitigung des ordnungswidrig liegen gelassenen Hundekots durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und Initiativen verschiedener Protagonisten zur Verbesserung des Umweltbewusstseins der Hundehalter. Einschlägige Regelungen zu den Pflichten der Hundehalter und Hundeführer sowie zu den Verstößen sind im § 8 des Straßenreinigungsgesetzes, § 6 des Berliner Grünanlagengesetzes und im Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin geregelt. Diesbezügliche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 bzw. 5.000 Euro geahndet werden.
Was unternimmt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt derzeit gegen das oben skizzierte Berliner Hundekotproblem?
Die Lösung des Hundekotproblems liegt letztendlich im gut funktionierenden Vollzug. Für den Vollzug sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig.
Sind von Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt weitere Maßnahmen gegen das Berliner Hundekotproblem geplant?
Nein. In erster Linie ist der Verursacher, sprich der Hundehalter, für die ordnungsgemäße Beseitigung des Hundekots verantwortlich.
Beobachtet und evaluiert die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt die Ahndung von entsprechenden Verstößen durch Hundebesitzer durch die Ordnungsämter der Bezirke? Gibt es eine Bilanz? Liegen Ihnen Statistiken über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Hundekotproblem vor?
Nein, der Senat führt keine diesbezüglichen Erhebungen durch. Die Statistiken werden von den Ordnungsämtern der Bezirke erstellt. In der Kleinen Anfrage vom 13. März 2008 Drs. 16/11 933 wurden entsprechende Zahlen hinsichtlich Verwarnungsgeldern und Bußgeldbescheiden benannt.
Wie lautet diese Bilanz und inwieweit sind Sie damit zufrieden?
Entfällt.
Der Abgeordnete Michael Arndt interpretiert im Gespräch mit dem Tagesspiegel das kürzlich geänderte Straßenreinigungsgesetz so, dass auch die Verantwortung für auf dem Gehweg liegen gebliebenen Hundekot jetzt bei dem jeweiligen Anrainer (Haus- und Grundstücksbesitzer) liegt. Folgen Sie dieser Auffassung?
Nein. Die Zuständigkeit der Anlieger für die Gehwege betrifft nur den Winterdienst. Die normale Reinigungspflicht liegt weiterhin bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben. Diesbezüglich hat es mit der Novelle des Straßenreinigungsgesetzes keine Änderung gegeben. Wenn der Hundehalter seiner Pflicht jedoch nicht nachkommt, müssen Hundekotverschmutzungen im Rahmen der regulären Reinigung beseitigt werden – in Straßen der Reinigungsverzeichnisse A und B durch die BSR, in Straßen des Verzeichnisses C durch die Anlieger.
Wie viel Geld erhält die Berliner Stadtreinigung im Jahr von der öffentlichen Hand, um Hundekot von den Straßen zu beseitigen? (Beispiel: Hundekotmobile)
Die Beseitigung von Hundekot ist ein Bestandteil der Straßen- und Gehwegreinigung insgesamt. Dieser Anteil wird nicht gesondert ausgewiesen. Die Kosten der von den BSR durchzuführenden ordnungsgemäßen Reinigung (außer die Kosten für den Winterdienst) sind zu 75 % durch Entgelte zu decken, die restlichen 25 % der Kosten trägt das Land Berlin. Neben den nicht separat ausweisbaren Kosten der Beseitigung des Hundekots im Rahmen der ordnungsgemäßen Reinigung, entstehen der BSR jährlich rund 950.000 € Kosten durch die Beauftragung Dritter mit der zusätzlichen Beseitigung von Hundekot in der Stadt (Hundekotmobile). Jährlich werden auf diesem Weg ca. 960 t Hundekot beseitigt. Wegen des besonderen Einflusses von Hundekot auf das qualitative Empfinden der Kunden und Bürger und weil die BSR sich über die Reinigung hinaus für ein attraktives Sauberkeitsbild der Stadt engagiert, werden neben der regulären Reinigung weitere Maßnahmen realisiert: - Beseitigung in der regulären Reinigung; in der gleichen Frequenz, in der auch die restliche Straße bearbeitet wird - Hundekotmobile: 13 Hundekotmobile sorgen nach Tourenplänen für zusätzliche Reinigungen in den am stärksten durch Hundekot verunreinigten Gebieten - Straßenpapierkörbe: Über 21.000 Stück in Berlin stellen den Hundehaltern ein attraktives und zahlreich vorhandenes Entsorgungsangebot zur Verfügung. An besonders prädestinierten Stellen der Stadt sind die Papierkörbe mit speziellen Motiven gebrandet. Diese offerieren einerseits das Angebot und erinnern andererseits den Hundehalter an seine Pflichten - Dog-Stations in Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Spandau: Pilotversuch gemeinsam mit Fa. WALL. Etwa 50 attraktive Stelen (Kombination aus Beutelspender- und Entsorgungsstation) stellen nicht nur ein Angebot, sondern aufgrund ihrer Gestaltung ebenso eine augenfällige Erinnerung an die Hundehalterpflichten dar - In Sauberkeitskampagnen und über andere kommunikative Maßnahmen wird auch das Hundekotthema, ebenso wie andere Themen, wiederholt durch die BSR bearbeitet - Kooperation mit Ordnungsämtern, Quartiersmanagements, Wohnungsbaugesellschaften und regional Engagierten: Die BSR arbeitet eng mit anderen Betroffenen zusammen. Bspw. gibt es gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, abgestimmte Papierkorbaufstellungen, gemeinsames Branding von Papierkörben u.a.
Könnte eine Aufstockung dieser Summe das Hundekotproblem nachhaltig lösen? Ist eine solche Aufstockung geplant?
Nach Ansicht des Senats und der BSR führt eine gesunde Balance von a) Information/ Aufklärung, b) Angeboten und c) Sanktion/ Zivilcourage zu einer nachhaltigen Verbesserung des Zustandes. Die Punkte a) und b) können und werden aktiv durch die BSR (mit)bearbeitet.
Was halten Sie vom Vorschlag der Grünen, einen Hundeführerschein für alle Hundehalter einzuführen, mit dem Hundebesitzer zunächst einen verantwortungsvollen Umgang mit einem Hund nachweisen müssen?
Die Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit einem Hund und die Pflicht der Beseitigung des Hundekots stehen in keinem Zusammenhang. Der weit überwiegende Teil der Berliner Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen geht mit seinem Tier verantwortungsvoll um. Trotzdem gibt es das Problem des Hundekots in unserer Stadt, indem die Hundehalter ihren Pflichten zur Beseitigung der Hinterlassenschaften nicht nachkommen.
Was muss sich in Berlin aus Sicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Umwelt ändern, damit die Stadt des Hundekot-Problems nachhaltig Herr werden kann?
Eine nachhaltige Lösung des Hundekotproblems ist letztendlich nur durch eine Änderungen des Bewusstseins und der Einstellung der sich nicht an Recht und Gesetz haltenden Hundebesitzer zu erreichen.
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