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Mit dem E-Government-Gesetz werden viele Behördengänge verzichtbar.
© dpa/picture-alliance

Öffentliche Verwaltung: Senat entwirft E-Government-Gesetz

Als drittes Bundesland, nach Sachsen und Bayern, bringt nun Berlin ein E-Government-Gesetz auf den Weg. Es soll den Bürgern und der privaten Wirtschaft den Online-Zugang zur öffentlichen Verwaltung erleichtern. Wann die Bürger davon profitieren, ist aber noch unklar.

Es geht, wenn auch mühsam, voran. Als drittes Bundesland, nach Sachsen und Bayern, bringt nun Berlin ein E-Government-Gesetz auf den Weg. Es soll den Bürgern und der privaten Wirtschaft den Online-Zugang zur öffentlichen Verwaltung erleichtern. Dabei geht es vor allem um die Identifizierung mit dem neuen Personalausweis, um die herkömmliche Unterschrift zu ersetzen. Dann würden viele Behördengänge verzichtbar. Mittelfristig soll sich jeder Berliner ein digitales Service-Konto einrichten können. Ausweis und Passwort verschaffen Zugang.

Momentan werden über das Stadtportal (service.berlin.de) rund 70 Dienstleistungen via Internet angeboten, künftig sollen es über 100 sein. Das hilft nicht nur den Bürgern, sondern entlastet auch die Mitarbeiter in den Ämtern. Mit 4,5 Millionen Zugriffen monatlich werde das Portal jetzt schon gut genutzt, sagte Innen-Staatssekretär Andreas Statzkowski (CDU) am Dienstag, als er den vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf vorstellte.

Unklar wann die Bürger davon profitieren

Ein wichtiges Ziel sind auch „medienbruchfreie“ Verwaltungsabläufe. Das bedeutet: Von der Eingabe der Daten in den PC über die fachliche Bearbeitung in der Behörde bis zur Speicherung in einer elektronischen Akte läuft alles digital, ohne Zwischenschaltung von Druckern, Scannern oder Kugelschreibern.

Das neue Gesetz soll außerdem helfen, Technik und Software in den Landes- und Bezirksbehörden stärker zu vereinheitlichen. Gerade die Bezirksämter kochen gern ihr eigenes Süppchen, eine „landesweite IT-Steuerung im gesamtstädtischen Interesse“ soll dem entgegenwirken, um Kosten zu sparen, Arbeit zu effektivieren und Nerven zu schonen.

Das E-Government-Gesetz soll aber auch den öffentlichen Zugang zu Verwaltungsdaten über ein spezielles Online-Portal für „Open Data“ erleichtern, soweit die Informationen maschinenlesbar vorliegen. Es braucht jedoch alles seine Zeit. Das Abgeordnetenhaus wird das Gesetz wohl frühestens Ende 2015 beschließen. Wann die Bürger von der schönen neuen Online-Welt profitieren werden, konnte Statzkowski noch nicht sagen.

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