Mieten in Berlin: Senat beschließt Millionenförderung für günstige Wohnungen
64 Millionen Euro jährlich stehen bereit. Damit sollen Mieten von Neubauten auf sechs Euro je Quadratmeter gesenkt werden. Doch Bauträger zieren sich.
Lange hat es gedauert – jetzt ist es beschlossen: Der Senat hat nach mehr als zehn Jahren wieder ein Förderprogramm für den Bau kostengünstiger Wohnungen aufgelegt. Bescheiden kommt es daher: 64 Millionen Euro jährlich – 320 Millionen in den kommenden fünf Jahren – stehen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Und mit diesem Geld sollen die Mieten von jährlich 1000 neu gebauten Wohnungen subventioniert werden, so dass sie sechs bis 7,50 Euro je Quadratmeter und Monat nettokalt betragen. Ohne Förderungen sind Neubauten kaum für weniger als zehn Euro zu finanzieren.
Zwanzig Jahre lang bleiben die Mieten niedrig
Die Subvention ist ein „Förderdarlehen“, das Bauherren für zunächst 20 Jahre gewährt bekommen. So lange werden die Mieten begrenzt und die Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen gering ist und die dies durch einen „Wohnberechtigungsschein“ (WBS) belegen können. Alle zwei Jahre dürfen die Mieten um 20 Cent je Quadratmeter angehoben werden. Innerhalb der 20 Jahre müssen die Bauherren das Darlehen zurückzahlen. Danach gilt eine „Nachbindungsfrist“ von weiteren zehn Jahren, in der die Mieten nur alle vier Jahre angehoben werden, aber nicht um mehr als 15 Prozent und nicht höher als die ortsübliche Miete.
Die Förderung erhalten nicht nur landeseigene Wohnungsbauunternehmen sowie Genossenschaften, sondern auch private Bauträger. Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) will „Projekte vorrangig innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings und Projekte, für die Kooperations- und städtebauliche Verträge geschlossen wurden“. So soll einerseits der besonders starke Anstieg der Mieten im Zentrum gebremst werden. Andererseits will die Verwaltung durch „städtebauliche Verträge“ private Bauträger mit sanften Druck zum Bau geförderter Wohnungen drängen. Die privaten Wohnungsunternehmer hatten wiederholt signalisiert, wenig Interesse am Bau geförderter Wohnungen zu haben, weil Eigentumsobjekte gewinnträchtiger sind. Da sie andererseits auf die Erteilung von Baugenehmigungen angewiesen sind, können die Verwaltungen die Privaten im Gegenzug zum Abschluss „Städtebaulicher Verträge“ drängen und so gewünschte Anteile geförderter Mietwohnungen in neu entstehenden Quartieren durchsetzen.
Die Förderung reicht nur für ein Zehntel der Neubauten
Noch hat Müllers Haus jedoch kein rechtssicheres Modell für die städtebaulichen Verträge vorgelegt und bleibt in der Pflicht. Denn der Senat will dafür einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen für alle Berliner Bezirke vorlegen. Dies wird auch notwendig sein, wenn der Bausenator sein Ziel erreichen will, „bei größeren Projekten ab 50 Wohneinheiten einen Förderanteil von einem Fünftel bis zu einem Drittel“ aller geplanten Wohnungen zu erreichen. Denn die neue Förderung reicht nur zur Förderung von zehn Prozent der 10 000 Wohnungen, die jährlich neu gebaut werden müssten.
Senat beschließt Portfolioausschuss
Der Senat beschloss auch ein Verfahren zur Verwertung von Landesgrundstücken. Ein Portfolioausschuss aus je einem Vertreter der Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei, der Bezirke und des Fachvermögensträgers soll über Vergaben entscheiden und ein Mal monatlich unter Federführung der Finanzverwaltung beraten.