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Begehrte Altbauviertel. Besonders in vielen Gründerzeitbauten werden derzeit Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt.
© dpa

Gesetz für Hausbesitzer in Berlin: Senat beschließt besseren Schutz für Mieter

Hausbesitzer in Berlin haben es künftig schwerer, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Am Dienstag hat der Senat eine sogenannte Umwandlungsverordnung für 21 Milieuschutzgebiete beschlossen

Der Senat hat am Dienstag die unkontrollierte Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gestoppt. Er beschloss die schon seit längerem geplante sogenannte Umwandlungsverordnung, nach der Hausbesitzer nicht mehr ohne weiteres vermietete Wohnungen an Interessenten verkaufen können. Die neue Verordnung gilt allerdings nicht für ganz Berlin, sondern nur für 21 Milieuschutzgebiete in Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof- Schöneberg und Mitte. Es sind Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in denen der Senat auf diese Weise die Verdrängung angestammter Mieter verhindern und die „soziale Durchmischung“ erhalten will.

Mit Hilfe der neuen Vorgaben können die Bezirke in jedem Einzelfall prüfen, ob sie eine beantragte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen angesichts der Situation im Kiez genehmigen wollen oder nicht. Dabei gelten nur einige Ausnahmen: Falls sich der Eigentümer bei einer Haussanierung verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu veräußern, ist die Umwandlung genehmigungsfähig. In Berlin wurden 2014 rund 9000 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt.

Der Mieterverein begrüßte die Entscheidung. Immobilienverbände rügten, mit der Verordnung werde das Investitionsklima verschlechtert. Angesichts der niedrigen Bauzinsen nehme der Senat weniger betuchten Kaufwilligen die einmalige Chance, Eigentum zu erwerben.

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