Arbeitskampf: Senat beantragt einstweilige Verfügung gegen Lehrerstreik
Der von der Lehrergewerkschaft GEW für Dienstag angekündigte Warnstreik hat offenbar den Senat aufgeschreckt. Finanzsenator Ulrich Nußbaum soll eine einstweilige Verfügung gegen die Arbeitsniederlegung beantragt haben.
Der von der Gewerkschaft Erziehungund Wissenschaft (GEW) für Dienstag angekündigte Warnstreik hat offenbar denSenat aufgeschreckt. „Der Finanzsenator zeigt seine Folterwerkzeuge. Er hateine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragt“, berichtete derGEW-Vorsitzende Hartmut Schurig am Freitagabend auf Anfrage. DasLandesarbeitsgericht will den Fall am Montag um 12 Uhr verhandeln. Der Senatargumentiert, der Warnstreik verstoße gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht,er sei zudem „unverhältnismäßig und rechtswidrig“, weil am 23. April dieschriftlichen Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss und das Abiturstattfinden sollen (Aktenzeichen 59 Ga 5770/13).
Auch in anderer Richtung zeigt die Streikankündigungoffenbar Wirkung: Die Bildungsverwaltung kündigte am Freitag an, dassFinanzsenator Ulrich Nußbaum (für die SPD) und Bildungssenatorin SandraScheeres (SPD) am Montagmorgen „Maßnahmen zur weiteren Steigerung derAttraktivität des Lehrerberufs“ vorstellen wollen. Schurig vermutet, dass der Senat auf diese Weise dieStreikbereitschaft mindern will. Allerdings betonte er, dass die GEW „keineAlmosen, sondern tarifliche Regelungen“ fordere. „Wenn sie ein einigermaßengutes Angebot machen, müssen wir uns damit auseinandersetzen“, sagte Schurig.In diesem Fall sei es theoretisch möglich, den Streik abzusagen. Das Ganze seiaber „denkbar knapp“. Wie berichtet, hatte die Tarifkommission beschlossen,trotz der Abitur- und MSA- Prüfungen zu streiken.
Was der Senat den Lehrern konkret anbieten will, warbislang nicht zu erfahren. Bekannt ist nur, dass er Altersermäßigungen erwägt.Sie sollen vor allem dazu dienen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Auflösungder Arbeitszeitkonten zu kompensieren. Die Lehrergewerkschaften GEW und VerbandBildung und Erziehung hatten aber immer betont, dass sie sich damit nichtzufrieden geben würden. Denn die Arbeitszeiterhöhung, die seit Jahren in den Arbeitszeitkonten„gutgeschrieben“ wird, betrifft nicht nur die älteren Lehrer sondern alle BerlinerLehrkräfte. Aus der SPD und der CDU ist allerdings zu hören, an eineStundenermäßigung für alle Lehrer sei aus finanziellen Gründen gar nicht zudenken.