Tempo 30 in Berlin: Senat akzeptiert Tempo-30-Zone wohl nicht
Wahrscheinlich wird der Senat das Tempo-30-Limit auf der Berliner Allee nicht akzeptieren und Berufung einlegen. Der BUND rät indes von weiteren Klagen ab.
Der Senat wird den vom Verwaltungsgericht angeordneten Tempo-30-Bereich auf einem knapp einen Kilometer langen Abschnitt der Berliner Allee in Weißensee wohl nicht akzeptieren. Eine Berufung sei wahrscheinlich, auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege, sagte der Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, Martin Pallgen. Ähnlich hatte sich Staatssekretär Christian Gaebler schon am Montagabend im RBB nach der Urteilsverkündung geäußert.
Das Gericht hatte, wie berichtet, einem Anwohner recht gegeben, der Tempo 30 gefordert hatte, weil die Autos zu viel Stickstoffdioxid ausstießen. Die Richter hatten auf den Luftreinhalteplan des Senats verwiesen, der beim Überschreiten von Grenzwerten eine Tempobegrenzung vorsieht. Die Verkehrsverwaltung betont dagegen die übergeordnete Funktion der Berliner Allee im Verlauf der Bundesstraße B 2, die eine Tempo-50-Regelung erforderlich mache.
Der Verkehrsexperte des Bundes für Naturschutz Deutschland (BUND), Martin Schlegel, rät jetzt von weiteren Klagen ab. Anwohner sollten eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abwarten, falls das Land in Berufung gehe. Anwohner könnten aber schon jetzt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ein Tempolimit beantragen, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden. Dies gelte unter anderem für die Leipziger Straße, die Frankfurter Allee, die Landsberger Straße, die Hermannstraße und die Sonnenallee.