Preußen-Prinz kritisiert Indiskretionen: „Selektive Weitergabe“ von Papieren bedauert
Mit Entschädigungsforderungen zogen die Hohenzollern zuletzt viel öffentliche Kritik auf sich. Jetzt will der Chef des Hauses ein "schiefes Bild" geraderücken.
Im Streit über Entschädigungsforderungen an die Hohenzollern hat Georg Friedrich Prinz von Preußen die Weitergabe von Dokumenten aus den vertraulichen Verhandlungen mit dem Bund, Berlin und Brandenburg sowie Kultureinrichtungen kritisiert. In einem Interview der „Welt am Sonntag“ forderte das Oberhaupt des Hauses Hohenzollern Bund, Länder und Institutionen zugleich zur Aufklärung auf. Der Prinz versicherte zudem, öffentlich gezeigte Gegenstände in Museen seien durch eine Vereinbarung mit den Hohenzollern nicht gefährdet.
„Ich bin zuversichtlich, dass die Gegenseite das allein aufklärt“, sagte der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers zu den Indiskretionen. „Das erwarte ich allerdings auch, denn das entspricht Recht und Gesetz.“ Im Übrigen bedaure er in erster Linie nicht die Weitergabe von Dokumenten, sondern eine „selektive“ Weitergabe: „Tatsächlich hat das der Öffentlichkeit ein sehr eingeschränktes und schiefes Bild vermittelt.“
Zugleich verteidigte der Prinz von Preußen die rechtlichen Ansprüche seines Hauses auf Immobilien und Kunstwerke aus ehemaligem Familienbesitz. Sie bauten auf Anträgen seines Großvaters auf, die dieser nach der Wiedervereinigung gestellt habe. Dieses Verfahren führe er aufgrund des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes von 1994 im Sinne der Familie weiter. Er sei sehr zuversichtlich, dass rasch eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werde.
Eine Entscheidung durch Gerichte wäre „die Ultima Ratio, die aber weder von uns noch von der öffentlichen Hand gewollt ist, denn das würde sich über Jahre hinziehen und wäre mit hohen Kosten verbunden, die beide Seiten schrecken“, fügte der Prinz hinzu. Nachdem bei der Verhandlungsrunde am Mittwoch keine Einigung erzielt wurde, hatte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) erklärt, nun würden die Gerichte entscheiden. Die Fortführung des bislang ruhenden Verfahrens wurde nach Ministeriumsangaben am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt. Was die Frage des Wohnrechts in Potsdamer Schlössern betrifft, so greife der Vertragsentwurf seiner Familie nur auf, „was die öffentliche Hand meiner Familie schon seit den 90er-Jahren wiederholt angeboten hat“, sagte Georg Friedrich Prinz von Preußen: „Mir ist aber wichtig, dass die Gespräche nicht an der Frage des Wohnsitzes scheitern.“
Rat und Tat statt Deutungshoheit
Beim geplanten Hohenzollernmuseum in Berlin sei die Initiative „von der öffentlichen Hand“ gekommen. „Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat bereits fertige Konzepte. Mir wurde eher vorgeworfen, ich würde bremsen“, sagte Georg Friedrich Prinz von Preußen: „Es kann keine Rede davon sein, dass meine Familie die Deutungshoheit über so ein Museum beansprucht. Das ist völliger Quatsch.“ Man sei aber bereit, dem Projekt „mit Rat und Tat“ zur Seite zu stehen.
Der frühere Chef der Berliner Senatskanzlei, André Schmitz (SPD), hatte am Samstag zur Mäßigung im Streit um die Entschädigungsforderungen aufgerufen. „Es ist leicht, Stimmung gegen den Adel zu machen“, sagte Schmitz den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“. Die Materie sei aber hoch kompliziert. Es liege im Interesse der öffentlichen Hand, wenn es 30 Jahre nach der Wiedervereinigung endlich eine einvernehmliche Lösung in diesen Vermögensauseinandersetzungen gäbe. „Das wäre besser als Prozesse, die vielleicht Jahrzehnte dauern“, sagte Schmitz.
Es liege im Interesse der öffentlichen Hand, in der Sache einen Vergleich zu finden, besonders für Berlin. „Niemand kann prophezeien, wie Gerichte am Ende entscheiden werden. Es kann für die öffentliche Hand am Ende viel teurer werden, solche Beispiele hat es gegeben“, warnte Schmitz.
Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers fordern vom Land Brandenburg unter anderem 1,2 Millionen Euro Entschädigung für Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Sowjets. Zudem wollen sie auch die Rückgabe von Kunstschätzen aus den Museen in Berlin und Brandenburg und ein Wohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof oder einer anderen Immobilie erreichen. (epd)