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Solche Abgasschwaden – wie hier bei einem Auto auf der Bismarckstraße kurz vor dem Ernst-Reuter-Platz – sind auch in der Umweltzone möglich, aus der "Stinker" eigentlich verbannt sein sollen. Die Polizei, die nach Angaben eines Zeugen diesen Qualmer aus zwei Streifenwagen sehen konnte, habe in diesem Fall nicht eingegriffen.
© Bodo Schulz

Trotz grüner Plakette: Schwarze Schwaden in der Umweltzone

Die Polizei überprüft nur in Ausnahmefällen, ob die grüne Plakette berechtigt ist. Qualmende E-Klasse-Taxis haben bis Jahresende freie Fahrt.

Dicke Luft in der Umweltzone. Wer innerhalb des S-Bahn-Rings ohne eine grüne Umweltplakette mit dem Auto unterwegs ist, muss 40 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wer jedoch eine Plakette hat und trotzdem qualmt wie ein Schlot, kommt in der Regel ungeschoren davon. Kontrolliert wird in der Regel nur das Vorhandensein der Plakette, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird dagegen meist nicht überprüft. Vermutungen von Insidern, es gebe einen erheblichen Missbrauch, weist die Senatsumweltverwaltung zurück. Auch die Polizei erklärte, es gebe keine Informationen auf eine große Zahl missbräuchlicher Verwendungen von Umweltplaketten.

Verbürgt ist ein Fall, bei dem an einem Auto schwarze Abgasschwaden aus dem Auspuff entwichen (siehe Foto). Die Besatzungen von zwei Streifenwagen, die dieses Fahrzeug sehen konnten, seien nicht eingeschritten, berichtet ein Zeuge. Auf Anfrage teilte die Polizei mit, das Foto lege durchaus den Verdacht nahe, dass das Fahrzeug wegen der starken Rauchentwicklung technische Mängel aufwies und damit nicht den Vorschriften entsprach. „Obwohl eine zwingende Verpflichtung der Polizei zur Kontrolle des Fahrzeuges wegen des in diesem Bereich geltenden Opportunitätsprinzips grundsätzlich nicht besteht, wäre sie in diesem Fall wahrscheinlich gerechtfertigt und angebracht gewesen“, heißt es in der Antwort weiter. Ob die Beamten dies bemerkt hätten und warum sie nicht eingeschritten seien, sei nicht bekannt. Die Kennzeichen der Streifenwagen hatte sich der Zeuge nicht notiert. Möglich sei auch, dass „höherrangige Einsatzanlässe“ den Verzicht auf eine Kontrolle rechtfertigten. Blaulicht oder Martinshorn waren jedoch nicht eingeschaltet.

Wie sich ein Autofahrer bei einem Defekt an der Abgasanlage verhalten muss, ist auch dreieinhalb Jahre nach Einführung der Umweltzone in Berlin nicht klar geregelt. Martin Lutz von der Umweltverwaltung verweist auf die Straßenverkehrsordnung, wonach unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten seien. Gibt ein Autofahrer an, wegen der defekten Abgasanlage auf dem Weg in die Werkstatt zu sein, müsse man ihn aber wohl weiterfahren lassen.

Ob die Voraussetzungen für eine grüne Plakette überhaupt vorhanden sind, werde in der Regel nicht geprüft, bestätigte die Polizei. Überprüft werde, ob eine gültige Plakette ausgestellt sei oder ob es eine Ausnahmegenehmigung gebe. Das Überprüfen der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein „auf Stimmigkeit von Fahrzeugart und Umweltplakette“ finde nur in begründeten Fällen statt.

Wenn die Werkstatt mitspielt, ist es allerdings leicht, auch ohne Filter an eine grüne Plakette zu kommen. Nach Angaben von Insidern soll es vor allem im Taxigewerbe solche Fälle geben, was jedoch dementiert wird. Davon sei nichts bekannt, teilte die Taxi-Innung mit. Man halte solche Manipulationen auch für nahezu ausgeschlossen.

Dass vor allem Taxis häufig so qualmen, soll bauartbedingt sein. Vorwürfe, es gebe Manipulationen beim Anbringen der grünen Plakette, weist das Gewerbe jedoch zurück.
Dass vor allem Taxis häufig so qualmen, soll bauartbedingt sein. Vorwürfe, es gebe Manipulationen beim Anbringen der grünen Plakette, weist das Gewerbe jedoch zurück.
© Bodo Schulz

Häufig sind aber Taxis zu beobachten, die einen gewaltigen Qualm ausstoßen. Dies sei typisch für eine bestimmte Baureihe der E-Klasse von Mercedes, heißt es bei der Taxi-Innung. Bei diesem Typ würden die Abgase zunächst zurückgehalten und dann geballt ausgestoßen. Die für diese Reihe erteilte Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone laufe Ende des Jahres aus.

Auch in der Branche der Fahrzeugglasfirmen ist nach Angaben von Insidern bekannt, dass dort mit der grünen Plakette gemauschelt wird, vor allem von kleineren Unternehmen. Der Primus Carglass klebt die Plakette nach Angaben eines Sprechers erst auf die ausgetauschte Scheibe, wenn ein externer Partner – auf Kosten des Unternehmens – die Berechtigung geprüft habe. Eine Regelung habe der Gesetzgeber hier vergessen.

Werden Plaketten widerrechtlich ausgegeben, kann dies bei der regelmäßigen Kontrolle bei der Dekra oder beim Tüv festgestellt werden. Außerdem lasse sich der Aussteller leicht ermitteln, sagte Lutz. Die Plaketten seien so gekennzeichnet, dass sich der Weg zurück zur Ausgabestelle leicht verfolgen lasse.

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