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Schwarzarbeit gibt es nicht nur auf dem Bau.
© dpa

Bauunternehmer vor Gericht: Schwarzarbeit finanzierte ihnen ein Luxusleben

Zwei Geschäftsführer einer Baufirma sollen jahrelang Löhne nicht gezahlt haben. Jetzt wollen sie sich vor Gericht freikaufen.

In einem Luxusfahrzeug sah man den Mann immer wieder: Ferrari, Lamborghini, Rolls-Royce. Urlaub in Dubai gönnte sich Muhedin H. und eine teure Mietwohnung, so die Ermittlungen. Der Verdacht erhärtete sich und führte zum Prozess: Er und der Mitangeklagte Ulf S. sollen als Verantwortliche einer Baufirma jahrelang auf Schwarzarbeit gebaut haben - „aus grobem Eigennutz“.

Die Anklage geht von sieben Millionen Euro Schaden aus. Vor dem Landgericht setzen die Angeklagten auf einen „Deal“.

Muhedin H. und Ulf S., 39 und 61 Jahre, müssen sich wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt verantworten. Von Januar 2012 bis März 2015 sollen sie keine oder viel zu geringe Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer abgeführt haben – „in großem Ausmaß“. Sie hätten auch gegenüber dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherer falsche Angaben gemacht.

Ein Deal mit den Sozialkassen

Der Zufall und ein anonymer Hinweis führten im Oktober 2014 zu einem Ermittlungsverfahren. In der Rohbau-Firma seien Scheinrechnungen an angebliche Subunternehmer eingesetzt worden, um Schwarzarbeit zu vertuschen, so ein Zollbeamter. Vier Subunternehmen, teilweise von einem kleinen Ecktisch aus geführt, habe man entdeckt. Diese Scheinfirmen habe H. organisiert, so der erste Zeuge.

Offiziell war Bauingenieur S. als Geschäftsführer eingetragen. Tatsächlich aber sei H. der Chef gewesen, so der Zeuge. Das offizielle Gehalt von H. mit 1500 Euro im Monat und sein aufwendiger Lebensstil seien den Ermittlern doch merkwürdig vorgekommen. Ein Verteidiger sagte, die Höhe des Schadens sei nicht genau feststellbar und nur geschätzt. Man wolle sich mit den Sozialkassen vergleichen. Eine Verständigung streben die Anwälte an: Geständnisse und die Zahlung von einer Million Euro Schadenswiedergutmachung gegen Bewährungsstrafen. Fortsetzung im September.

Kerstin Gehrke

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