Wegen Wahlplakaten: Sarrazin mahnt "Pro Deutschland" ab
Die Rechtsanwälte von Thilo Sarrazin haben die rechte Gruppierung „Pro Deutschland“ wegen deren Wahlwerbung abgemahnt. Die Partei hatte auf ihren Plakaten Sarrazin erwähnt.
Nach Angaben des Justitiars von Sarrazins Verlag Random House, Rainer Dresen, liege auch ein Klageauftrag vor für den Fall, dass die Rechtspopulisten ihre Plakate nicht abhängen. Darauf ist eine durchgestrichene Moschee zu sehen, und darunter steht der Slogan: „Wählen gehen für Thilos Thesen!“ Dies verletze die Persönlichkeitsrechte von Thilo Sarrazin, sagte Dresen.
Bereits zweimal zuvor habe die NPD versucht, Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. So sei eine Postkarte mit dem Buchcover von Sarrazins Bestseller bedruckt worden, dazu mit der Aufforderung, die NPD zu wählen. Hier habe der Verlag selbst geklagt, weil dessen Rechte verletzt worden seien.
Beauftragt wurde erneut die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann, weil diese zuvor bereits die Persönlichkeitsrechte der Fußballer Patrick Owomoyela und David Odonkor gegen die NPD durchgesetzt hatte. Manfred Rouhs von „Pro Deutschland“ sagte, man habe alle Plakatmotive vor der Drucklegung anwaltlich überprüfen lassen.