Lohndumping bei der Mall of Berlin: Rumänischer Bauarbeiter verlor vor dem Landesarbeitsgericht
Vor gut einem Jahr machte das Lohndumping beim Bau der Mall of Berlin Schlagzeilen. Mehrere Bauarbeiter waren mit Klagen vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Jetzt entschied die zweite Instanz.
Das Arbeitsgericht hatte einem rumänischen Bauarbeiter, der auf der Baustelle der Mall of Berlin um einen großen Teil seines Lohns geprellt worden war, noch einige tausend Euro als Lohnnachzahlung zugesprochen. In zweiter Instanz verlor der Mann nun. Das Landesarbeitsgericht wies seine Klage zurück. Das Subunternehmen Openmallmaster GmbH, das gegen die erstinstanzliche Entscheidung in die Berufung gegangen war, muss keine Zahlungen mehr an den Mann leisten.
Der Arbeiter war auch auf einer anderen Baustelle beschäftigt
Laut Gericht hat dieser nicht ausreichend nachweisen können, dass es tatsächlich einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen gegeben hatte. Denn der Arbeiter hatte angegeben, vor allem auf der Baustelle für eine Hotelkette gearbeitet zu haben. Auf dieser sei aber das Unternehmen gar nicht tätig gewesen. Das Landesarbeitsgericht hat eine Revision seiner Entscheidung beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Zehn rumänische Wanderarbeiter hatten im vergangenen Jahr gegen das Lohndumping auf der Baustelle der Mall an der Leipziger Straße geklagt. Die verschiedenen Kammern des Arbeitsgerichts kamen dabei nicht zu einheitlichen Urteilen. Jetzt steht mindestens noch ein weiteres Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht aus.
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