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Streitfall Knut. Eine EU-Justizbehörde verhandelt derzeit die Markenrechte am Bären. Denn für solche Plüschtiere muss jemand eine Lizenz erteilen.
© Kitty Kleist-Heinrich

Der berühmte Eisbär: Rechtsstreit um die Marke Knut

Knut starb vor zwei Jahren, aber das Geschäft mit dem Eisbären boomt noch immer. Nun streitet eine britische Firma vor einem EU-Gericht um Rechte am Bären. Das Problem: Momentan gibt es zwei Lizenzgeber.

Knut ist tot, es lebe Knut. Zwei Jahre nach dem überraschenden Ableben des in aller Welt beliebten Berliner Zootieres ist der Eisbär ein Fall für ein EU-Gericht in Luxemburg. Bei dem Rechtsstreit geht es nach Abgaben des kaufmännischen Zoo-Vorstandes Gabriele Thöne um Markenrechte und künftige Lizenzeinnahmen. Die britische Firma „Knut IP Management Limited“ habe bei der Widerspruchsabteilung des so genannten Harmonisierungsamtes der Europäischen Union Widerspruch dagegen eingelegt, die Wortmarke „Knut – Der Eisbär“ nicht nutzen zu dürfen. Dieser Rechtsstreit ist indes nicht das einzige Justizverfahren um den Zooeisbären, der vom ebenfalls verstorbenen Ziehvater Thomas Dörflein handaufgezogenen wurde.

Der Hype geht zurück auf das Jahr 2007, als sich der Zoo angesichts der weltweiten Euphorie um Knuddel-Knut am 25. März den Namen Knut als Marke sichern ließ – laut Nachrichtenagentur dpa für „Knud“, „Knut“ und „Knut – Der Eisbär“. Zwei Tage später ging Knut beim Spielwarenhersteller Schildkröt-Puppen als Plüschtier in Serie. Wenig später kündigte Steiff seine Knut-Serie an, das Lied „Knut, der kleine Eisbär“ kam in den Handel. Knut gab und gibt es auch als Plüschtier, als Couchgarnitur, Puzzle und Bettwäsche, als Computerspiel, als Süßigkeit und als Kinofilm.

Doch die britische „Knut IP Management Limited“ beansprucht für sich, beim Copyright für „Knut – Der Eisbär“ schneller gewesen zu sein als der Zoo, um Lizenzen vergeben und so verdienen zu können. Die Firma beharrt auf Rechten für die Warenklassen 9, 16 und 28 – also Ton- und Bildprodukte, Schulhefte und Spielwaren. Der Streit zieht sich Gabriele Thöne zufolge seit Jahren hin. Zuletzt habe der Zoo 2010 Recht bekommen. „Gegen uns wird nicht geklagt, wir sind nur Streithelfer, am Mittwoch lief die mündliche Anhörung“, sagt Thöne. Es gehe darum, ob es zwei Lizenzgeber geben kann, und es seien nur künftig Lizenzvergaben betroffen, Rückzahlungen etwa an die Firma stünden nicht zur Debatte.

Zurückzahlen musste der Zoo aber im Jahr 2010. Nämlich 2,03 Millionen Euro an das Land Berlin. Das war jener Betrag, den der Zoo im Juli 2007 als öffentliche Zuwendung kassierte, um den jährlichen Betriebsverlust auszugleichen. Aber der Zoo machte 2007 keine Verluste, sondern erwirtschaftete dank Knut einen satten Überschuss von 11,4 Millionen Euro, davon allein drei Millionen Euro aus zusätzlichen Eintrittsgeldern. Weitere 6,4 Millionen Euro gab es aus Spenden und Nachlässen; die Rücklagen konnten um 5,4 Millionen Euro aufgestockt werden.

Knut war bereits vor vier Jahren ein Fall fürs Gericht. Damals stritt der Tierpark Neumünster, Besitzer von Knut-Vatertier Lars, darum, dass Knut ihm gehöre. Der Zoo kaufte Knut, mit einer Vergleichssumme von 430 000 Euro.

Doch dem Zoo sind auch enorme Einnahmen entgangen. Hollywood-Regisseur Ash R. Shah wollte einen Knutfilm nach Vorbild von „Nemo“ oder „Shrek“ drehen. Und eine Mobilfunkfirma wollte Knut ein Gehege für mehrere Millionen Euro sponsern. Beide Offerten lehnte der Zoo-Vorstand ab.

Annette Kögel

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